Mehrwertsteueranpassung: Gas & Wärme

Ab dem 1. April 2024 wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Erdgas und Wärme aufgehoben, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuer gemäß Planung wieder von 7 % auf 19 % ansteigt. Ursprünglich wurde sie von der Bundesregierung ab dem 1. Oktober 2022 im Zuge der Energiekrise gesenkt, um die Verbraucher zu unterstützen. Als Unternehmen haben wir keinen Einfluss auf diese Anpassung, da sie durch die aktuelle Gesetzgebung vorgeschrieben ist.

Weitere Informationen

Ändern sich die Preise?

In der Tat steigen die Preise aufgrund der Mehrwertsteueranpassung wieder an. Unsere Nettopreise bleiben unverändert, jedoch werden die Bruttopreise ab dem 1. April 2024 um 11,2 % steigen, da die Mehrwertsteuer von 7 % auf 19 % angehoben wird. Eine separate Mitteilung über die Preisanpassung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Für welche Tarife gilt die Erhöhung der Mehrwertsteuer?

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 % auf 19 % betrifft sämtliche Erdgaspreise sowie die Preise für Fern- und Nahwärme. Die Mehrwertsteuer für Strom hingegen wurde nicht gesenkt.

Verändert sich mein Vertrag?

Nein, die Anpassung der Mehrwertsteuer hat keine Auswirkungen auf Ihr Vertragsverhältnis. Es wird kein neuer Vertrag erstellt.

Sollte ich meinen Zählerstand zum 01.04. ablesen?

Wir würden Ihren Zählerstand gerne für eine genaue Abgrenzung erfassen. Dies kann am schnellsten über die Zählerstandserfassung im OnlineService erfolgen.

Falls uns zu diesem Zeitpunkt kein Zählerstand vorliegt, wird dieser zur Abgrenzung in der nächsten Jahresabrechnung geschätzt.

Wird mein monatlicher Abschlag geändert?

Die Mehrwertsteuererhöhung führt nicht automatisch zu einer Anpassung des Abschlags. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Abschlag auf Wunsch anzupassen. Dies kann am schnellsten über unseren OnlineService erfolgen.

Als Gewerbekunde benötige ich eine Anpassung meines Abschlags mit 19% Mehrwertsteuer für das Finanzamt.

Die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. April 2024 ist bereits in Ihren Abschlagsplänen berücksichtigt. Sie finden die entsprechenden Angaben in Ihrer Rechnung oder Vertragsbestätigung.

Werde ich über die Anpassung informiert?

Nein, es wird keine separate Mitteilung verschickt. Der Gesetzgeber hat dies für den Fall einer Änderung der Mehrwertsteuer nicht vorgesehen.