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+++Wichtiger Hinweis+++

Liebe Kundinnen und Kunden,

aufgrund von Wartungsarbeiten an unserem Abrechnungssystem sind unsere Services am Freitag, den 6. Juni, nicht verfügbar. Dies betrifft neben unserem Zugriff auf die Kundendaten auch Ihren Zugriff auf das Kundenportal.
Ab Montag, dem 9. Juni, sind die Zugriffe wieder verfügbar, und ab Dienstag, dem 10. Juni, sind wir auch wieder persönlich für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Gesetzliche Änderungen

Neue Fristen bei An- und Abmeldungen von Strom

Neue gesetzliche Vorgaben für An- und Abmeldungen von Strom 

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen der Bundesnetzagentur zu den Fristen der An- und Abmeldungen von Strom in Kraft. Die neuen Vorgaben verbieten eine rückwirkende An- und Abmeldung des Stromvertrages, was bisher noch mit einer Frist von 14 Tagen möglich war. 

Für Sie bedeutet das: 

Der Versorgerwechsel geht zukünftig noch einfacher und schneller - innerhalb von 24 Stunden

Die Transparenz im Wettbewerb wird erhöht und kommt Ihnen zugute

An- und Abmeldungen sind nur noch in die Zukunft möglich

Wenn Sie zukünftig aus- oder umziehen, galt bisher eine Frist von 14 Tagen. Die Vertragslaufzeiten Ihres Stromvertrags bleiben bei einem Wechsel des Versorgers gleich. Für Sie ändert sich also in den meisten Fällen erst einmal nichts. 

Wir können Sie jedoch zukünftig nicht mehr rückwirkend an- oder abmelden, insofern Sie uns Ihren Umzug oder Ihren Einzug verzögert mitteilen. 

Sobald Sie also Kenntnis von einer Änderung Ihrer Wohnumstände erlangen, teilen Sie uns diese schnellstmöglich mit. Am einfachsten geht dies über unser Kundenportal. Alternativ können Sie sich auch telefonisch bei unserem KundenService unter 02202 2855-800 oder sich persönlich in einem unserer KundenCenter in Ihrer Nähe beraten lassen. 

Was muss ich bei einem Umzug oder Anbieterwechsel beachten?

Ich ziehe um - Was ändert sich für mich?

Wir können Sie nur noch in die Zukunft an- oder abmelden. Die An- oder Abmeldung zu gestern oder heute ist ausgeschlossen. 

Bei einem Umzug gilt auch aktuell schon eine Frist von 14 Tagen. Hierbei ändert sich für Sie also nichts. 

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Was muss ich bei einer An- oder Abmeldung beachten?

Sobald Sie Kenntnis von einer bevorstehenden An- oder Abmeldung haben, teilen Sie uns dies bestenfalls unverzüglich mit, um Zusatzkosten zu vermeiden. 

Dies können Sie am einfachsten über unser Kundenportal, telefonisch unter 02202 2855800 oder persönlich vor Ort in einem unserer KundenCenter vornehmen. 

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Was passiert, wenn ich mich zu spät anmelde?

Sollten Sie sich nicht rechtzeitig anmelden, könnte es passieren, dass Sie in die Grundversorgung rutschen. Diese ist meist teurer, als andere Tarife. Wenn Sie sich rechtzeitig anmelden, profitieren Sie i.d.R. von günstigeren Preisen. Über unseren Tarifrechner erhalten Sie ein individuelles Angebot.

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Was passiert, wenn ich mich zu spät abmelde?

Sie zahlen für Ihre Stromkosten bis zu dem Zeitpunkt der Abmeldung. Sie sind bis zur Beendigung des Liefervertrages für die Stromkosten verantwortlich, unabhägig davon, ob Sie in der Wohnung wohnen oder nicht. Am Besten melden Sie sich immer mindestens 14 Tage vor Ihrem gewünschten Abmeldedatum bei uns, damit wir dies auch rechtzeitig für Sie durchführen können. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten. 

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Ich möchte lediglich meinen Tarif wechseln, was muss ich beachten?

Es besteht die Möglichkeit, vier Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Vertrages, einen Tarifwechsel vorzunehmen. Prüfen Sie daher die Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Vertrages. 

Weitere Informationen zu Ihrem Tarifwechsel finden Sie in unserem HilfeCenter unter Tarifwechsel.

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Ändern sich bei Erdgas auch die Fristen?

Ihre Gasverträge sind von den neuen Vorgaben nicht betroffen. 

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Ich möchte von einem anderen Anbieter zu den Tarifen der BELKAW wechseln, was muss ich beachten?

Nutzen Sie unseren Tarifrechner und suchen Sie sich Ihr passendes Angebot von uns raus. Die Kündigung bie Ihrem alten Strom- oder Gaslieferanten übernehmen wir. 

Weitere Informationen zum Anbieterwechsel finden Sie in unserem HilfeCenter unter Anbieterwechsel

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Was ändert sich rechtlich?

Ändert sich etwas bei meinen aktuellen Vertragsbedingungen?

An Ihren Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen ändert sich nichts. Technisch wird Ihr wechsel zukünftig innerhalb von 24 Stunden realisiert. 

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Wo kann ich die rechtlichen Grundlagen nachschauen?

Den neuen technischen Standards und Fristen liegt § 20a nAbs. 2 EnWG zugrunde. 

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Warum genau jetzt?

Ab dem 6. Juni 2025 muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden möglich sein. Grundlage ist der Beschluss der Bundesnetzagentur zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden. Wir als Energielieferant sind gesetzlich an die Beschlüsse der Bundesnetzagentur gebunden. 

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Warum benötige ich eine MaLo-ID?

Was ist eine MaLo-ID?

Orte an denen Strom verbraucht oder erzeugt wird, nennt man Marktlokationen (MaLo). Hierzu gehören beispielsweise auch PV-Anlagen. Für diese Marktlokationen wird eine sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) vergeben. Dies dient zur Zuordnung der einzelnen Marktlokationen, besteht aus elf Ziffern und bleibt unabhängig von einem eventuellen Zählerwechsel immer bestehen. 

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Wozu dient die MaLo-ID?

Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) wird in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Sie identifiziert Ihre Lieferstelle eindeutig und ist somit relevant für Energielieferanten und Netzbetreibern. Bisher reichte die Zählernummer als Identifikationsmerkmal bei An- und Abmeldungen aus. Für den technischen Lieferantenwechsel innerhlab von 24 Stunden wird die MaLo-ID benötigt. Diese finden Sie auf Ihrer Stromabrechnung. 

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Was passiert bei einem Zählerwechsel?

Die MaLo-ID wird einer bestimmten Lieferstelle zugeordnet, damit diese eindeutig identifiziert werden kann. Durch einen Zählerwechsel ändert sich lediglich die Zählernummer, die MaLo-ID bleibt jedoch identisch. 

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Wo finde ich meine MaLo-ID?

Ihre MaLo-ID finden Sie zukünftig auf Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer Rechnung. Sollten Sie noch keine Rechnung oder Vertragsbestätigung haben, erhalten Sie Ihre MaLo-ID vom Vormieter oder Vermieter bzw. dem Netzbetreiber. 

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