Ich ziehe um. Wie melde ich neuen Strom an?
Nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner, um alle unsere Angebote im Überblick zu erhalten. Es ist ratsam, den Strom direkt anzumelden, sobald der Umzug beschlossen ist. Bei Vertragsabschluss können Sie dann einfach den Tag des Umzugs als Startdatum für die Stromlieferung angeben. Falls Sie die Stromanmeldung vor dem Umzug versäumt haben, haben Sie noch sechs Wochen nach dem Einzug Zeit, um rückwirkend Strom anzumelden. Danach tritt die Grundversorgung in Kraft.
Wo kann ich Strom oder Erdgas anmelden?
Durch den Abschluss eines Strom- oder Erdgasvertrags bei uns wird Ihr Zähler automatisch Ihrem Vertrag zugeordnet. Die Anmeldung für Strom oder Erdgas erfolgt am einfachsten über unseren Tarifrechner. Geben Sie dort Ihre Postleitzahl und die Größe Ihres Haushalts oder Ihrer Wohnung ein und wir schlagen Ihnen passende Tarife vor.
Wie melde ich Strom an?
Die Stromanmeldung geht online und ist ganz einfach. Dazu brauchen wir einige Daten von Ihnen.
- Anzahl der Personen im Haushalt, Wohnungsgröße oder Jahresverbrauch
- Datum für den Lieferbeginn
- Zählernummer
- Zählerstand
Sie haben alles bereit? Dann können Sie über unseren Tarifrechner herausfinden, welche unserer Angebote zu Ihnen passen. Und so geht es danach weiter:
- Tarif berechnen & auswählen
- Daten eingeben
- Zählernr. & -stand eingeben
- Eingaben prüfen
- Vertrag abschließen
Wie finde ich bei der Stromanmeldung einen passenden Tarif?
Da hilft Ihnen unser Tarifrechner. Mithilfe des Tarifrechners können Sie Ihren Stromvertrag mit nur wenigen Klicks online anmelden und überprüfen, welche Angebote für Sie geeignet sind. Wenn Sie bereits Kunde bei BELKAW sind und einen anderen Tarif wünschen, können Sie sich Ihr persönliches Angebot direkt im OnlineService sichern. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre aktuellen Tarife einzusehen und weitere hinzuzubuchen.
Wer muss Strom oder Erdgas anmelden: Mieter oder Vermieter?
Der Stromvertrag wird immer auf den Mieter oder die Mieterin abgeschlossen. Im Eigenheim müssen Sie Ihren Strom selbst anmelden. Bei einer Gas-Zentralheizung und nur einem Gaszähler für das gesamte Mietshaus meldet der Eigentümer oder die Eigentümerin Erdgas an. Wenn Sie einen eigenen Gaszähler für Ihre Wohnung haben, können Sie frei wählen, bei welchem Gasanbieter Sie einen Vertrag abschließen möchten – dies gilt auch, wenn es im Mietshaus eine Gas-Etagenheizung gibt.
Was muss ich bei der Stromanmeldung beachten?
Je nach Ihrer Lebens- und Wohnsituation spielen bei der Anmeldung von Strom verschiedene Faktoren eine Rolle. Wenn Sie beispielsweise in Ihr erstes eigenes Zuhause ziehen, müssen Sie auch Ihren ersten eigenen Stromvertrag abschließen. Dazu benötigen wir Ihre Adresse sowie die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand. Informationen dazu, wo Sie Ihren Zähler finden und wie Sie den Zählerstand ablesen können, finden Sie auf unserer Hilfeseite zum Thema Zähler. Wenn Sie bereits einen Stromvertrag haben, aber zu uns wechseln möchten, ist es wichtig, die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Stromanbieters zu beachten. Wir helfen Ihnen gerne bei einem reibungslosen Übergang und übernehmen auf Wunsch auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger. In beiden Fällen können Sie sich direkt über unseren Tarifrechner Strom oder Erdgas anmelden.
Wenn Sie stattdessen aktuell Ihr Eigenheim planen und für Baustrom anmelden möchten, helfen wir Ihnen auf unserer Infoseite zum Thema Baustrom weiter.
Was benötige ich für die Stromanmeldung?
Um Strom und Erdgas bei uns anzumelden, benötigen wir zunächst Ihre Adresse, Ihre Zählernummer und den aktuellen Zählerstand. Anhand der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung und unserer Erfahrungswerte schätzen wir dann Ihren Jahresverbrauch für Erdgas. Bei einem neuen Stromvertrag nutzen wir ebenfalls unsere Erfahrungswerte und berücksichtigen zusätzlich die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt. Basierend auf diesen Schätzungen bieten wir Ihnen passende Tarife an und berechnen den monatlichen Zahlungsbetrag, auch Abschlag genannt.
Wann muss ich Strom anmelden?
Wenn Sie in einer Mietwohnung oder einem Eigenheim leben, müssen Sie Ihren Strom selbst anmelden, da Vermieter keine Stromverträge für ihre Mieter abschließen dürfen. Wenn Sie umziehen, können Sie entweder nach Kündigung Ihres bisherigen Vertrags einen neuen Stromvertrag abschließen oder den Vertrag von Ihrem vorherigen Zuhause mitnehmen. Sollten Sie die Stromanmeldung vergessen, wird der örtliche Stromanbieter Sie automatisch über die Grundversorgung versorgen, sodass Sie auf jeden Fall mit Strom versorgt sind.
Wann muss ich Erdgas anmelden?
Wenn Ihre Wohnung über einen eigenen Gaszähler verfügt, sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Erdgas anzumelden. In diesem Fall haben Sie die freie Wahl des Gasanbieters, auch wenn das Mietshaus über eine Gas-Etagenheizung verfügt. Wenn in Ihrem Haus eine Gas-Zentralheizung oder ein Gaszähler für das gesamte Haus vorhanden ist, obliegt die Auswahl des Anbieters dem Eigentümer oder Vermieter. Falls weder Mieter noch Vermieter Erdgas angemeldet haben, tritt die Grundversorgung in Kraft. Das bedeutet, dass Sie auf jeden Fall mit Gas beliefert werden.