Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln?
Wenn Sie sich an- oder abmelden wollen oder umziehen und Ihren Vertrag mitnehmen melden Sie uns Ihren Zählerstand einfach und schnell in unserem OnlineService. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir erörtern gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung oder einen Tarif, der besser auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wie kann ich kündigen?
Sie möchten uns verlassen? Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden: Tel. 02202-285 9876
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Sollten Sie sich entschließen, unseren Service zu beenden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kündigung online über diese Seite an uns zu übermitteln.
Alternativ steht es Ihnen frei, Ihre Kündigung unter Angabe Ihrer Zählernummer und Kundennummer postalisch an die nachstehende Adresse zu senden:
BELKAW GmbH
Hermann-Löns-Straße 131
51469 Bergisch Gladbach
Gerne unterstützen wir Sie:
Tel. 02202-285 9876
Mo. - Sa.: 09:00 bis 18:00 Uhr
Welche Kündigungsfrist habe ich?
Wenn Ihr Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit vorsieht, ist eine Kündigung erst nach Ende dieser Laufzeit möglich. Die spezifischen Details zu Vertragsdauer und Kündigungsfrist Ihres persönlichen Vertrages finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung. Ihre Kündigung können Sie bequem über unser Online-Formular vornehmen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Was gibt es bei der Kündigung zu beachten?
Um problemlos zu einem neuen Stromversorger zu wechseln, ist es wichtig, dass Sie die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags einhalten. Die genaue Dauer der Frist finden Sie in Ihren Vertragsdokumenten. Ihre Kündigung können Sie bequem über unser Online-Formular vornehmen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Welche Angaben muss ich bei einer Kündigung machen?
Für den Fall, dass Sie eine Kündigung vornehmen möchten, benötigen wir die Zählernummer Ihres Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernwärmeanschlusses sowie Ihre Kundennummer und das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll. Sollten Sie umziehen, teilen Sie uns bitte auch die Adresse Ihrer neuen Wohnstätte mit. So können wir Ihnen die Abschlussrechnung zusenden. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Muss ich kündigen, wenn ich ausziehe bzw. umziehe?
Nein, eine Kündigung ist nicht notwendig, falls Sie umziehen. Solange Ihr neuer Wohnort im Versorgungsbereich der BEKAW liegt, können Sie Ihren bestehenden Vertrag problemlos auf die neue Adresse übertragen. Wir stellen sicher, dass Sie auch dort weiterhin verlässlich mit Energie beliefert werden. Als Bestandskunde können Sie uns den Umzug in unserem OnlineService in nur wenigen Minuten mitteilen. Sie wissen nicht, was wir an Ihrer neuen Adresse anbieten können? Erfahren Sie bei uns mehr zum Bezug von Strom, Erdgas sowie unserem Trinkwassernetz an Ihrer Adresse. Falls Sie uns dennoch verlassen wollen, können Sie Ihre Kündigung können ganz einfach hier online einreichen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Ja, Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach dessen Abschluss zu widerrufen, ohne Gründe dafür nennen zu müssen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung entsprechend der vereinbarten Frist möglich. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Ich bin Kunde der BELKAW und ziehe um. Wie kann ich kündigen?
Möglicherweise sind Sie sich dessen nicht bewusst: Wenn Sie im Versorgungsgebiet der BELKAW bleiben, können Sie Ihren Strom- und Erdgasvertrag problemlos mitnehmen, ohne kündigen zu müssen. Alles was wir dafür benötigen, sind einige Angaben von Ihnen. Melden Sie Ihren Vertrag schnell und einfach mit wenigen Klicks in unserem OnlineService um, um ihr Konto zu löschen. Falls Sie uns dennoch verlassen wollen, können Sie Ihre Kündigung können ganz einfach hier online einreichen.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Bei einseitigen Vertrags- und Kostenanpassungen durch uns haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt dann lediglich zwei Wochen. Ebenso steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn wir aus triftigen Gründen (z.B. bauliche Gründe, fehlender Gasanschluss usw.) nicht in der Lage sind, Sie an Ihrer Adresse mit Strom, Wärme oder Wasser zu versorgen. Des Weiteren können Sie außerordentlich kündigen, wenn Sie an einen Ort umziehen, der außerhalb unseres Versorgungsgebiets liegt. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Fallen bei einer Kündigung Kosten an?
Für den Fall, dass Sie kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, entstehen Ihnen keine Gebühren. Ihre Kündigung können Sie ganz einfach hier online einreichen.
Sie können auch gerne einen Rückruf anfordern und wir sprechen mit Ihnen im Rahmen unseres Beschwerdemanagements über eine Lösung oder einen Tarif der besser zu Ihnen passt.
Wie kann ich beim Umzug meinen Vertrag kündigen und den Strom abmelden?
Steht ein Umzug an, müssen Sie Ihren Stromvertrag nicht kündigen, sondern können Ihn einfach mitnehmen. Melden Sie uns ihre neue Adresse einfach über unseren Umzugsservice. Wir bieten Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre neue Adresse an. Kontaktieren Sie uns einfach unter der Telefonnummer 02202-2855-800.
Sollten Sie sich entscheiden, beim Umzug Ihren Stromanbieter zu wechseln und die Mindestvertragslaufzeit ist bereits beendet, steht Ihnen eine Sonderkündigungsfrist von zwei Wochen zu. Bitte informieren Sie uns demnach mindestens zwei Wochen vor Ihrem Auszug.
Bei der Übergabe Ihrer alten Wohnung notieren Sie bitte die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand und übermitteln uns diese Informationen, damit wir Ihre Schlussrechnung erstellen und Ihnen zusenden können. Falls Sie sich dennoch für einen Wechsel entscheiden, können Sie Ihre Kündigung auf unserer Webseite einreichen.
Ich will bei meinem jetzigen Versorger kündigen. Wie kann ich zur Belkaw wechseln?
Wir organisieren den Wechsel zu uns gerne für Sie. Um einen passenden Erdgas- oder Stromtarif zu finden, nutzen Sie einfach unseren Tarifrechner.
Ich habe Strom oder Erdgas bereits abgemeldet, will aber doch bleiben. Was nun?
Kein Problem. Ganz gleich, ob Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln oder wieder Kunde bei uns werden möchten, können Sie mit nur wenigen Klicks Strom und Erdgas bei uns anmelden. Wir haben ein
spezielles Angebot für Sie parat!
Was ist ein Widerrufsrecht?
Bei Online-Vertragsabschlüssen steht Ihnen stets ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies ermöglicht es Ihnen, den geschlossenen Stromvertrag und die darin festgelegten Konditionen innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zu annullieren. Die Frist für den Widerruf startet am Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie sich an die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist halten.
Was ist eine Kündigungsfrist?
Für die Kündigung Ihres Stromvertrags ist es erforderlich, dass Sie sich an die im Vertrag festgesetzte Kündigungsfrist halten. Je nach Tarif kann diese unterschiedlich lang sein. In unserem OnlineService können Sie prüfen, wann Sie Ihren Vertrag vor Ende der Laufzeit kündigen müssen, damit Ihre Kündigung rechtswirksam ist.
Was ist eine Wechselgebühr?
Was versteht man unter einer Wechselgebühr? Gesetzlich ist es nicht erlaubt, Wechselgebühren zu erheben. Das bedeutet, dass Ihr aktueller Energieversorger keine zusätzlichen Kosten für den Anbieterwechsel verlangen darf. Dem folgen wir selbstverständlich auch und erheben keine solche Gebühr. Auch wenn wir es bedauern, Sie als Kunden zu verlieren, entstehen Ihnen bei einem Wechsel keinerlei Gebühren unsererseits.
Ein Familienmitglied ist verstorben. Wie kann ich die Abmeldung des Hauses oder der Wohnung durchführen?
Das Vertragsverhältnis eines verstorbenen Angehörigen können Sie ganz einfach mit uns beenden, indem Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde zusenden. Für die Auszahlung eines Guthabens nach einem Sterbefall ist zudem eine Kopie des Erbscheins erforderlich. Senden Sie uns diese Informationen gerne per E-Mail an kundenservice@belkaw.de.
Sollten Sie die Wohnung oder das Haus weiter nutzen, können wir den Vertrag mit diesen Angaben auch auf Sie umschreiben. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen persönlich weiter. Die verschiedenen Kontaktwege zu uns finden Sie hier.