Wie läuft der Wechsel meines Strom- und Gasanbieters ab?
Suchen Sie einfach in unserem Tarifrechner nach einem passenden Angebot. Die Kündigung bei Ihrem alten Strom- oder Gasanbieters übernehmen wir gerne für Sie. Am Tag des Wechsels, also dem letzten Tag bei Ihrem bisherigen Anbieter, lesen Sie bitte Ihren Zählerstand ab. Wie das geht, erklären wir Ihnen auf unserer Hilfeseite zum Thema Strom- und Gaszähler ablesen. Es ist von Bedeutung, dass Sie uns und Ihrem bisherigen Anbieter den aktuellen Zählerstand mitteilen, damit Ihr alter Versorger und wir die Abrechnung genau durchführen können. Bitte teilen Sie den Zählerstand sowohl Ihrem ehemaligen Anbieter als auch uns mit.
Übrigens: Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass Sie während des Wechsels Ihres Strom- oder Gasanbieters kurzzeitig ohne Strom oder Gas dastehen. Sie werden kontinuierlich versorgt, darauf haben Sie auch einen gesetzlichen Anspruch.
Wie oft kann ich den Stromanbieter wechseln?
Sie können Ihren Stromanbieter nur dann wechseln, wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, was in den meisten Fällen nach 12 oder 24 Monaten der Fall ist. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kündigung Ihres Vertrags früher einzureichen. Die Kündigung wird jedoch erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder der Kündigungsfrist wirksam. Sie können sich also jederzeit an uns wenden und den Wechsel zur BELKAW initiieren. Bei einem Umzug können Sie oft früher kündigen und somit Ihren Stromanbieter wechseln.
Wie wechsle ich aus der Ersatz- oder Grundversorgung?
Wenn Sie Strom oder Erdgas von einem anderen Anbieter im Rahmen der Ersatz- oder Grundversorgung beziehen, müssen Sie diesen genauso wie bei einem regulären Strom- oder Erdgasvertrag kündigen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Wenn Sie sich in unserem Tarifrechner ein Angebot aussuchen, können Sie einfach Ihren Ersatz- oder Grundversorger als alten Anbieter angeben und uns eine Kündigungsvollmacht geben. Wir kündigen dann ihrem alten Versorger und leiten den Wechsel zur Belkaw ein.
Wenn Sie die Ersatz- oder Grundversorgung von der BELKAW beziehen, geht der Wechsel am einfachsten in unserem OnlineService. Haben Sie noch kein Kundenkonto, können Sie sich mit Ihrer Kunden- und Zählernummer mit wenigen Klicks registrieren. Diese haben wir Ihnen per Post mitgeteilt.
Wie lange dauert der Wechsel zur BELKAW?
Für den Wechsel des Stromversorgers gelten gesetzlich festgelegte Fristen, die von allen Anbietern eingehalten werden müssen. Sofern Ihr aktueller Vertrag keine längeren Kündigungsfristen vorsieht, benötigen wir etwa vier Wochen von Ihrer Bestellung bis zur Belieferung. Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie zunächst eine Vertragsbestätigung mit einem voraussichtlichen Lieferbeginn. Anschließend kündigen wir Ihren alten Stromliefervertrag und melden Ihre Lieferstelle beim zuständigen Netzbetreiber an. Sowohl der bisherige Lieferant als auch der Netzbetreiber müssen diese Schritte bestätigen. Sobald wir grünes Licht von beiden erhalten haben, informieren wir Sie umgehend über die guten Nachrichten mit einer Lieferbestätigung.
Muss ich den Zählerstand übermitteln?
Ihr Netzbetreiber wird sich zu Beginn und am Ende Ihrer Stromlieferung mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Zählerstand zu erfassen. Wir empfehlen Ihnen, den Zählerstand auch für Ihre eigenen Unterlagen zu notieren.
Welche Kündigungsfrist habe ich beim Gas- oder Stromanbieterwechsel?
Bevor Sie den Stromanbieter wechseln, müssen Sie zuerst Ihren alten Vertrag kündigen. Die Kündigung kann jederzeit eingereicht werden, ist jedoch bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit erst nach Ablauf dieser oder der Kündigungsfrist (normalerweise zwischen zwei und zwölf Wochen) wirksam. Die genaue Vertragslaufzeit und die entsprechende Kündigungsfrist finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung. Falls Sie bereits Kunde bei BELKAW sind, können Sie diese Daten im OnlineService nachschauen.
Ich möchte zu einem anderen Gas- oder Stromanbieter wechseln. Wie kann ich kündigen?
Wenn Sie derzeit bei einem anderen Strom- oder Gasanbieter angemeldet sind und zu BELKAW wechseln möchten, unterstützen wir Sie gerne bei der Kündigung. Wählen Sie einfach ein passendes Angebot in unserem Tarifrechner aus und geben Sie dort die Daten Ihres derzeitigen Anbieters an.
Wenn Sie bereits Kunde der RheinEnergie sind und gerne zu einem anderen Versorger wechseln wollen, finden Sie alle Infos auf unserer Kündigungs-Seite.
Habe ich bei einem Wechsel ein Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht (normalerweise 14 Tage) gilt nur unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel:
- Ihr Anbieter erhöht die Preise
- Sie ziehen um und Ihr Anbieter kann Sie am neuen Ort nicht versorgen
- Sie ziehen mit jemandem zusammen und Ihr Partner oder Mitbewohner hat bereits einen Vertrag für die Wohnung abgeschlossen
Mein Stromvertrag läuft noch, kann ich trotzdem wechseln?
Ja, auch wenn Sie noch an Ihren alten Vertrag gebunden sind, können Sie uns gerne vorab eine Bestellung übermitteln. Die Restlaufzeit Ihres alten Vertrags kann bis zu 12 Monate betragen.
Kann es zu einer Stromunterbrechung beim Wechsel kommen?
Nein, gesetzliche Vorschriften stellen sicher, dass es beim Wechsel des Stromanbieters nicht zu einer Unterbrechung der Versorgung kommt. Wir werden Sie jederzeit mit Strom über die Ersatzversorgung beliefern.
Ist der Liefertermin genau vorhersagbar?
Wir bemühen uns nach Kräften, Ihren gewünschten Liefertermin einzuhalten. Beim Anbieterwechsel sind wir jedoch auch auf die Zusammenarbeit mit Ihrem bisherigen Anbieter und dem örtlichen Netzbetreiber angewiesen. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren und uns sofort um eine Lösung kümmern, um Sie so schnell wie möglich zu versorgen.
Ich kündige wegen einer Preiserhöhung bei meinem vorherigen Anbieter, muss ich das mitteilen?
Ja, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen, können Sie uns das Datum des Vertragsendes innerhalb Ihrer Bestellung mitteilen. Wir merken diesen Termin dann für Ihre Belieferung vor.
Welche Angaben brauche ich für den Anbieterwechsel?
Nachdem Sie sich für ein Angebot in unserem Tarifrechner entschieden haben, teilen Sie uns bitte das genaue Datum mit, an dem die neue Lieferung beginnen soll. Zudem benötigen wir die Nummer Ihres Stromzählers und den aktuellen Zählerstand von Ihnen. Um Ihren alten Vertrag zu kündigen, benötigen wir die Angabe Ihres bisherigen Versorgers und eine Kündigungsvollmacht von Ihnen.
Muss ich den Stromanbieter wechseln, wenn ich umziehe?
Das müssen Sie nicht. Nehmen Sie die BELKAW doch einfach mit in Ihr neues Zuhause. Geben Sie dazu einfach Ihre neue Adresse in unserem Umzugsservice ein und wir unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema Umzug.