Mit der Errichtung einer PV-Freiflächenanlage erhalten Sie über die gesamte Projektlaufzeit gesicherte Einnahmen, die höher sind als durch die übliche landwirtschaftliche Verpachtung. Dabei wird eine jährliche Mindestpacht ausbezahlt. Die genaue Höhe Ihrer Einnahmen hängt von der Größe und dem Standort der Anlage ab.
Auch Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger profitieren von den Erlösen der Verpachtung auf Gemeindegrund. Derzeit kann die Gemeinde mit bis zu 0,2 ct/kWh eingespeistem Strom beteiligt werden.
Die Betriebsdauer einer PV-Anlage beträgt in der Regel mindestens 25 Jahre.
Die Errichtung dauert in der Regel drei bis sechs Monate, abhängig von der Größe der PV-Freiflächenanlage.
Für PV-Freiflächenanlagen eignen sich Acker- und Grünlandflächen, Flächen an Eisenbahntrassen, Autobahnen, Deponien, Brachen und baulichen Anlagen. Zudem lassen sich auch Konversionsflächen nutzen. Eine Nutzung auf Gewässern ist als Floating-PV ebenfalls möglich.
Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage schließt eine landwirtschaftliche Nutzung nicht grundsätzlich aus. Unsere Experten beraten Sie auch hierzu gern, damit Sie einen echten Doppelnutzen auf Ihrem Grundstück schaffen können.