Datenkategorie
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Meldung einer Störung mitteilen. Darüber hinaus verarbeiten wir im Einzelfall Ihre personenbezogenen Daten, die wir in unseren Systemen gespeichert haben (z. B. Ihre Kundendaten) oder die uns von Behörden und anderen externen Stellen mitgeteilt werden (z. B. Ihre Kontaktdaten von Behörden im Falle einer Beschädigung von RheinEnergie AG Anlagen und/oder Geräten).
Verwendungszweck und Rechtsgrundlage / berechtigte Interessen
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für nach-folgend aufgeführte Zwecke: a) Beheben einer Störung durch den Mobilen Entstördienst. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um von Ihnen gemeldete und/oder Sie betreffende Störungen der RheinEnergie AG Anlagen und/oder Geräte zu beseitigen. Die Bereitstellung der Daten durch Sie und die Erhebung der Daten durch uns ist für die Tätigkeit des Mobilen Entstördienstes der RheinEnergie AG erforderlich. Soweit Sie als unser Kunde betroffen sind, oder mit der Bitte um Beseitigung einer Störung unserer Anlagen und/oder Geräte an uns herangetreten sind, ist Rechts-grundlage für diese Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Darüber hinaus dient die Behebung der Störung einem lebens-wichtigen Interesse und basiert auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe d DSGVO. b) Ansprüche bei Beschädigung von Anlagen und/oder Geräten der RheinEnergie AG. Im Einzelfall verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch, wenn Sie als Verursacher einer Störung in Betracht kommen. Das betrifft Fälle, in denen Sie vorsätzlich oder fahrlässig Anlagen und/oder Geräte der RheinEnergie AG beschädigen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn Sie als Verursacher der Störung in Betracht kommen, um daraus resultierende Ansprüche der RheinEnergie AG zu prüfen und geltend zu machen.
Empfänger der Daten / Weiterleitung an Dritte
Im Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigung von Anlagen und/oder Geräten der RheinEnergie AG durch Sie, geben wir Ihre Daten an die Stadtwerke Köln GmbH weiter, die für uns im Rahmen des Forderungsmanagements tätig wird. Darüber hinaus geben wir Ihre Daten im Einzelfall auch an solche Dritte weiter, welche die Daten eigenverantwortlich nutzen. Das sind im Falle einer notwendigen Instandsetzung Ihrer Anlagen und/oder Geräte z.B. Handwerker und darüber hinaus Finanz- und Steuerbehörden, Polizei und Ermittlungsbehörden (mit vorliegender Rechtsgrundlage), behördliche Meldestellen (sofern Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben), Versicherungen, Banken und Kreditinstitute (Zahlungsabwicklung), Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Inkassodienstleister, Auskunfteien und Detekteien oder ähnliche Dritte. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe d und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen von uns oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die RheinEnergie AG hat ein berechtigtes Interesse daran, ihre Aufgabenwahrnehmung effizient, auch durch den Einsatz von Dienstleistern, zu organisieren. Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.
Dauer der Speicherung
Für die oben genannten Zwecke speichern wir Ihre Daten und löschen sie, wenn die Störung behoben ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen. Aufbewahrungspflichten bestehen z.B. nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Soweit solche Pflichten greifen und sich auf Unterlagen mit Ihren Daten beziehen, löschen wir Ihre Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. In der Regel sind das zehn Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Störung durch den Mobilen Entstördienst beseitigt wurde.
Datenkategorie
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Meldung einer Störung mitteilen.
Darüber hinaus verarbeiten wir im Einzelfall Ihre personenbezogenen Daten, die wir in unseren Systemen gespeichert haben (z.B. Ihre Kundendaten) oder die uns von Behörden und anderen externen Stellen mitgeteilt werden (z.B. Ihre Kontaktdaten von Behörden im Falle einer Beschädigung von RheinEnergie-Anlagen und/oder -Geräten).
Verwendungszweck
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten für nachfolgend aufgeführte Zwecke:
Beheben einer Störung durch den Mobilen Entstördienst
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um von Ihnen gemeldete und/oder Sie betreffende Störungen an RheinEnergie-Anlagen und/oder -Geräten zu beseitigen. Die Bereitstellung der Daten durch Sie und die Erhebung der Daten durch uns ist für die Tätigkeit des Mobilen Entstördiensts der RheinEnergie erforderlich. Soweit Sie als unser Kunde betroffen sind, oder mit der Bitte um Beseitigung einer Störung unserer Anlagen und/oder Geräte an uns herangetreten sind, ist Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Darüber hinaus dient die Behebung der Störung einem lebenswichtigen Interesse und basiert auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe d DSGVO.
Ansprüche bei Beschädigung von Anlagen und/oder Geräten der RheinEnergie AG
Im Einzelfall verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auch, wenn Sie als Verursacher einer Störung in Betracht kommen. Das betrifft Fälle, in denen Sie vorsätzlich oder fahrlässig Anlagen und/oder Geräte der RheinEnergie beschädigen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn Sie als Verursacher der Störung in Betracht kommen, um daraus resultierende Ansprüche der RheinEnergie zu prüfen und geltend zu machen.
Rechtsgrundlage / berechtigte Interessen
Siehe Verwendungszweck
Empfänger der Daten / Weiterleitung an Dritte
Im Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigung von Anlagen und/oder Geräten der RheinEnergie durch Sie, geben wir Ihre Daten an die Stadtwerke Köln GmbH weiter, die für uns im Rahmen des Forderungsmanagements tätig wird. Darüber hinaus geben wir Ihre Daten im Einzelfall auch an solche Dritte weiter, welche die Daten eigenverantwortlich nutzen. Das sind im Falle einer notwendigen Instandsetzung Ihrer Anlagen und/oder Geräte z.B. Handwerker und darüber hinaus Finanz- und Steuerbehörden, Polizei und Ermittlungsbehörden (mit vorliegender Rechtsgrundlage), behördliche Meldestellen (sofern Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben), Versicherungen, Banken und Kreditinstitute (Zahlungsabwicklung), Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Inkassodienstleister, Auskunfteien und Detekteien oder ähnliche Dritte.
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe d und Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen von uns oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die RheinEnergie AG hat ein berechtigtes Interesse daran, ihre Aufgabenwahrnehmung effizient, auch durch den Einsatz von Dienstleistern, zu organisieren.
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.
Dauer der Speicherung
Für die oben genannten Zwecke speichern wir Ihre Daten und löschen sie, wenn die Störung behoben ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen. Aufbewahrungspflichten bestehen z.B. nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Soweit solche Pflichten greifen und sich auf Unterlagen mit Ihren Daten beziehen, löschen wir Ihre Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. In der Regel sind das zehn Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Störung durch den Mobilen Entstördienst beseitigt wurde.
Datenkategorie
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Beauftragung mitteilen. Darüber hinaus verarbeiten wir im Einzelfall Ihre personenbezogenen Daten, die wir in unseren Systemen gespeichert haben (z. B. Ihre Kundendaten).
Verwendungszweck
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um von Ihnen beauftragte Dienstleistungen zu erbringen. Die Bereitstellung der Daten durch Sie ist für die Bearbeitung Ihres uns erteilten Auftrags erforderlich. Ohne diese Daten können wir Ihren Auftrag nicht ausführen.
Rechtsgrundlage / berechtigte Interessen
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO.
Empfänger der Daten / Weiterleitung an Dritte
Zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten kann es notwendig sein, dass wir Ihre Daten an das Gesundheitsamt der Stadt Köln übermitteln, z. B. im Fall von auftretenden Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes bei einer Legionellenuntersuchung (§15 a TrinkwV). In diesem Fall ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO.
Zur Probenentnahme geben wir Ihre Daten an beauftragte Unternehmen, um die Probenentnahme bei Ihnen durchführen zu lassen.
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.
Dauer der Speicherung
Für die oben genannten Zwecke speichern wir Ihre Daten und löschen sie, wenn sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen.
Aufbewahrungspflichten bestehen insbesondere nach der Trinkwasserverordnung (§16 TrinkwV). Hiernach sind die Ergebnisse der Untersuchung mindestens 10 Jahre verfügbar zu halten und dem Gesundheitsamt auf Anforderung unverzüglich vorzulegen.