Ich habe eine Mahnung erhalten. Was muss ich tun?
Es kommt vor, dass man gelegentlich eine Rechnung übersieht. Sollten Sie jedoch bereits eine Mahnung von uns erhalten haben, ist es ratsam, umgehend zu handeln und die ausstehende Rechnung schnellstmöglich zu begleichen.
Sie haben dafür drei Möglichkeiten: den automatischen Lastschrifteinzug, die monatliche Überweisung oder Bezahlung direkt im Kundencenter. Der Lastschrifteinzug ist die bequemste und sicherste Möglichkeit, denn hier müssen Sie sich um nichts kümmern. Sie erteilen uns dafür einfach ein sogenanntes SEPA-Mandat, das geht ganz einfach im OnlineService. Damit erlauben Sie uns, offene Rechnungsbeträge automatisch von Ihrem Konto abzubuchen. Sie können also keine Rechnung verpassen und riskieren keine weiteren Mahnungen.
Die offene Rechnung kann auch mittels Überweisung beglichen werden. Bitte geben Sie bei der Überweisung stets Ihre Kundennummer im Verwendungszweck an. Wenn Sie alle monatlichen Zahlungen selbst verwalten möchten, empfehlen wir Ihnen, einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten. Dadurch wird der Betrag jeden Monat zum gewählten Termin automatisch überwiesen.
Alternativ können Sie Ihre Rechnungen auch in unserem Kundenzentrum direkt mit EC-Karte bezahlen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zu Zahlungsmöglichkeiten.
Ich kann die Rechnung nicht bezahlen. Kann ich den Zahlungstermin verschieben?
Ja, das geht. In unserem OnlineService haben Sie Zugriff auf alle ausstehenden und zukünftigen Zahlungen sowie vorhandene Guthaben. In der Zahlungsübersicht besteht auch die Option, den Zahlungstermin zu verschieben. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie die Rechnung erst nächste Woche begleichen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Stundung. Übrigens: Unabhängig davon, ob Sie selbst überweisen oder uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, können Sie Ihren Zahlungstermin verschieben.
Was ist eine Gas- oder Stromsperre?
Falls Sie einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro haben, auf keine Mahnung reagieren und nicht glaubhaft versichern können, die Rechnung in naher Zukunft begleichen zu können, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen nach Vorwarnung die Energieversorgung abzustellen. Jedoch sollte es nicht so weit kommen. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, eine Rechnung zu begleichen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig bei uns zu melden. Gemeinsam mit Ihnen werden wir eine Lösung finden. Wenn Sie von uns eine Sperrankündigung erhalten haben, können Sie über unser Formular einen Beratungstermin.
Um eine Sperrung Ihres Zählers zu verhindern, stellen wir Ihnen eine Abwendungsvereinbarung gemäß §19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV in Form einer Ratenzahlung zur Verfügung. Mit dieser Vereinbarung haben Sie die Möglichkeit, ausstehende Forderungen innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten durch Raten zu begleichen. Falls Sie Interesse an einer solchen Vereinbarung mit uns haben, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden. Ein Muster dieser Vereinbarung finden Sie auf unserer Website.
Muster der Abwendungsvereinbarung (PDF, 546 KB)
Infoblatt zur Stromsperre (PDF, 414 KB)
Was kann ich machen, damit ich weiter Strom oder Gas habe?
Sie können die Gas- oder Stromsperre verhindern. Dafür müssen Sie das Geld, das sie uns schulden, sofort auf unser Bankkonto überweisen. Wenn Sie kein Geld haben, können Sie auch eine Abwendungsvereinbarung unterschreiben. Rufen Sie uns an. Wenn der Techniker bei Ihnen ist, können Sie nichts mehr tun.
Was ist eine Abwendungsvereinbarung?
Wir haben Ihnen einen Brief geschickt, in dem wir mitteilen, dass aufgrund ausstehender Zahlungen Ihr Anschluss gesperrt wird. In diesem Schreiben befindet sich auch eine Abwendungsvereinbarung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Schulden in Raten zu begleichen. Wenn Sie diese Vereinbarung unterzeichnen, wird Ihr Anschluss nicht gesperrt. Allerdings müssen Sie Ihre Schulden gemäß der Vereinbarung begleichen und Ihre Rechnungen sowie Abschläge stets pünktlich bezahlen. Bitte unterzeichnen Sie die Abwendungsvereinbarung schnell und senden Sie uns diese per E-Mail an energielieferung@belkaw.de oder bringen Sie sie uns in unser Kundenzentrum.
Der Anschluss wurde gesperrt, was kann ich tun?
Nach Zahlung des ausstehenden Betrags aus der Sperrankündigung und der damit verbundenen Sperrkosten in Höhe von 116,18 Euro wird Ihr Stromanschluss am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) wieder aktiviert.