Rechnungserklärung

Rund umIhre Rechnung

Was Sie zu Ihrer Rechnung wissen sollten

Sie haben Fragen zur Rechnung? Mit unserer detaillierten Rechnungserklärung* können Sie sich ganz bequem einen Überblick verschaffen. Um zusätzliche Informationen zu erhalten, bewegen Sie einfach den Mauszeiger über die hervorgehobenen Bereiche.

* Zu diesem Beispiel: Unser Musterkunde bezieht Strom, Erdgas und Trinkwasser und hat uns eine Einzugsermächtigung erteilt.

Ihre Rechnung

Hinweise und gesetzliche Informationspflichten

Haftung bei Versorgungsunterbrechungen

Ansprüche wegen einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- oder Gasversorgung können gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt. Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Vertragsregelungen

Die Haftung, die Preisanpassung, die Zahlweise und die Weitergabe von neu eingeführten Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen richten sich nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag. Sollten Ihnen die Regelungen Ihres Vertrages nicht mehr vorliegen, so senden wir Ihnen diese gerne kostenlos erneut zu. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice: BELKAW GmbH, Hermann-Löns-Str. 131, 51469 Bergisch Gladbach, Telefon: 02202 2855-300, E-Mail: kundenservice@belkaw.de

Erdgaspreise und Steuern

Die Belastung auf der Grundlage des Energiesteuergesetzes beträgt für unsere Erdgaslieferung ab dem 01.01.2003 0,55 ct/kWh.

Hinweispflicht bei Abgabe von Energieerzeugnissen nach § 107 Abs. 2 der "Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes": "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."

Energieeffizienz

Wir weisen zum Thema Energieeffizienz nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) hin. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de.

Service, Beschwerden und Streitbeilegung

Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unseren Kundenservice wenden: BELKAW GmbH, Hermann-Löns-Str. 131, 51469 Bergisch Gladbach, Telefon: 02202 2855-300, E-Mail: kundenservice@belkaw.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice (s.o.) in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Die Schlichtungsstelle Energie e.V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, Fax: 030 2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de Gemäß § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Energie nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes freiwillig bereit erklärt.
Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851 79579-40, Fax: 07851 79579-41, Internet: www.universalschlichtungsstelle.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0228 14 15 16, Fax: 030 22480-323, Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Diese Plattform finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/

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Für Sie persönlich vor Ort:
Unsere Kundenzentren

Sie möchten sich an- oder ummelden? Oder haben Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung und wünschen eine persönliche Beratung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. In unserer Regionskarte haben wir unsere KundenCenter und Servicestellen für Sie aufgelistet.

Unseren Rundum-Service können Sie in fast allen KundenCentern in Anspruch nehmen. In Odenthal und Kürten sind nicht alle Leistungen verfügbar. Klicken Sie einfach auf die Standorte, dann sehen Sie, welche Services wir anbieten.

In Kürten (Karlheinz-Stockhausen-Platz 1) und Odenthal (Bergisch Gladbacher Straße 2) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre An- und Abmeldung abzugeben und aktuelle Infomaterialien mitzunehmen.

Bergisch Gladbach

Hauptstraße 211
51465 Bergisch Gladbach

Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr (Samstags keine Einzahlungen möglich)

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Service

Tarifberatung

An- und Abmeldungen

Änderungen von Kundendaten

Fragen zur Abrechnung

EC-Cash-Zahlungen

Hilfe bei Zählersperrungen und -öffnungen

Burscheid

Ewald-Sträßer-Weg 8
51399 Burscheid

Montag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr

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Leichlingen

Im Brückerfeld 15
42799 Leichlingen

Montag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag von 9.00 bis 15.00 Uhr
Freitag geschlossen

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Lindlar

Eichenhofstraße 4
51789 Lindlar

Montag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 9.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr

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Weitere Fragen zur Rechnung

Wann erfolgt die Jahresabrechnung?

Das Ablesedatum wird durch den Stadtteil oder Ort bestimmt, in dem Sie leben, und nicht durch den Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Vertrag mit uns abgeschlossen haben. Wenn Sie gerade umgezogen sind, kann der Abrechnungszeitraum daher einmalig kürzer sein. Danach erhalten Sie unsere Rechnungen im Jahresrhythmus.

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Meine Rechnung ist zu hoch. Kann ich den Betrag ändern?

Die Abrechnung basiert auf den uns vorliegenden Zählerständen und dem daraus ermittelten Verbrauch. Falls uns kein Zählerstand von Ihnen oder unseren Ablesern vorliegt, schätzen wir diesen anhand Ihres bisherigen Verbrauchs. Bitte unterstützen Sie uns bei der Überprüfung Ihres Zählerstands, indem Sie unseren Aufforderungen zur Zählerstandsübermittlung nachkommen, unsere Ableser ins Haus lassen oder uns Ihren Zählerstand melden. Auf diese Weise können wir Schätzungen vermeiden und präzise abrechnen. Sollten Sie dennoch einen Fehler auf Ihrer Rechnung vermuten, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Es ist wichtig, die offene Forderung nicht zu ignorieren oder weniger zu bezahlen. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, passen wir Ihren monatlichen Abschlag für das nächste Jahr an. Alternativ können Sie den Abschlag auch selbst im OnlineService anpassen.

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Wo kann ich meine Rechnungen einsehen?

In unserem OnlineService können Sie zu jeder Zeit alle Rechnungen zu Ihrem Vertrag einsehen. Haben Sie sich nicht für den OnlineService registriert, bekommen Sie Ihre Rechnungen per Mail.

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Warum verringert sich mein Abschlag nicht, obwohl ich eine Gutschrift erhalten habe?

Beträgt Ihre Gutschrift nur wenige Euro, passen wir den Abschlag in der Regel nicht an. Denn bei so kleinen Unterschieden, kann es sonst schnell passieren, dass Sie im nächsten Jahr etwas mehr verbrauchen und dann direkt nachzahlen müssen. Damit Sie sich keine Sorgen machen müssen, passen wir den Abschlag erst ab größeren Differenzen an. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie Ihren Abschlag auch selbst in unserem OnlineService ändern. Unser Tipp: Wenn Sie uns im OnlineService während des Jahres ab und zu Ihren Zählerstand mitteilen, prüft dieser automatisch, ob der aktuelle Abschlag zu Ihrem Verbrauch passt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Abschlags-Seite.

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Warum beinhaltet mein Abschlagsplan weniger als 12 Monate, obwohl ich einen Jahresvertrag habe?

Nach dem ersten Ablesetermin Ihres Zählers erhalten Sie von RheinEnergie eine Jahresrechnung. Der Ablesetermin kann bereits anstehen, bevor das erste Jahr bei uns offiziell vorbei ist, da wir uns nach dem Ablesezeitpunkt Ihres örtlichen Netzbetreibers richten. Daher kann es sein, dass Sie Ihre Jahresrechnung schon nach wenigen Monaten erhalten. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie in Ihrer Vertragsbestätigung überprüfen, wenn weniger als zwölf Abschläge aufgelistet sind. Nach Erhalt der ersten Jahresrechnung prüfen wir, ob Ihr prognostizierter Verbrauch mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, passen wir Ihren Abschlag für die folgenden Monate an und senden Ihnen den neuen Abschlagsplan zusammen mit der Rechnung zu.

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Was hat es mit den Kosten für Kohlendioxid auf sich?

Das Kohlen­dioxid­kosten­aufteilungs­gesetz (CO2KostAufG) wurde im Dezember 2022 verabschiedet und ist seitdem in Kraft. Als Ihr Energie- oder Wärmelieferant werden ab Januar 2023 die Kosten für CO2 auf Ihrer Rechnung ausgewiesen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum CO2KostAufG.

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Ich habe meine Stromrechnung nicht bezahlt. Was passiert jetzt?

Wenn Sie die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist leisten und unsere Mahnungen ignorieren, behalten wir uns das Recht vor, den Vorgang an unsere Rechtsabteilung zu übergeben. Falls Sie einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro haben und nicht glaubhaft versichern können, dass Sie die Rechnung in naher Zukunft begleichen können, sind wir berechtigt, Ihnen nach einer Vorwarnung die Energie- oder Wasserversorgung zu unterbrechen. Wir hoffen jedoch, dass es nicht so weit kommen wird. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, eine Rechnung auf einmal zu begleichen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Weitere Informationen und Hilfe zum Thema finden Sie auch auf unserer Seite zum Thema Mahnung & Sperrung.

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Kann ich meine Nachzahlung in Raten bezahlen?

In der Regel müssen Sie Ihre Nachzahlung in voller Höhe in der angegebenen Frist begleichen. Haben Sie zum Beispiel eine besonders hohe Nachzahlung bekommen und können diese nicht auf einmal stemmen, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Lösung.

Zu den Kontaktmöglichkeiten

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Was bedeuten Guthaben und Nachzahlung auf meiner Stromrechnung?

Falls Ihr Verbrauch von Strom, Erdgas, Trinkwasser oder Fernwärme höher war als unsere anfängliche Prognose zu Beginn des Abrechnungsjahres, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Wenn Ihr Verbrauch jedoch niedriger war als unsere Schätzung, erhalten Sie auf Ihrer Stromrechnung ein Guthaben, das wir Ihnen erstatten. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird deutlich, ob Sie zu viel oder zu wenig bezahlt haben. Eine exakte Übereinstimmung ist äußerst unwahrscheinlich; in der Regel liegen zumindest einige Cent oder Euro zwischen der gezahlten Summe und dem tatsächlichen Verbrauch.

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Ich habe Fragen zu meiner Rechnung von BELKAW. Wo finde ich nähere Informationen?

Sie haben Fragen zur Rechnung? Mit unserer detaillierten Rechnungserklärung* können Sie sich ganz bequem einen Überblick verschaffen. Um zusätzliche Informationen zu erhalten, bewegen Sie einfach den Mauszeiger über die hervorgehobenen Bereiche.

* Zu diesem Beispiel: Unser Musterkunde bezieht Strom, Erdgas und Trinkwasser und hat uns eine Einzugsermächtigung erteilt.

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Ich habe die Rech­nung/Ver­trags­be­stä­ti­gung erhalten und möchte meinen Abschlag ändern. Was kann ich tun?

Bis zu dreimal pro Jahr können Sie Ihren Abschlag einfach im OnlineService senken oder erhöhen. Dort erhalten Sie auch eine Empfehlung für die Höhe Ihres Abschlags.

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Wie lauten die Hinweise und gesetzlichen Informationspflichten zur Rechnung?

Haftung bei Versorgungsunterbrechungen

Falls es zu einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- oder Gasversorgung kommt, können Ansprüche gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, sofern diese auf eine Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses zurückzuführen sind. Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Rechnung.

Vertragsregelungen

Die Haftung, die Preisanpassung, die Zahlweise und die Weitergabe von neu eingeführten Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen richten sich nach Ihrem abgeschlossenen Vertrag. Sollten Ihnen die Regelungen Ihres Vertrages nicht mehr vorliegen, so senden wir Ihnen diese gerne kostenlos erneut zu. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice: BELKAW GmbH, Hermann-Löns-Str. 131, 51469 Bergisch Gladbach, Telefon: 02202 2855-300, E-Mail: kundenservice@belkaw.de

Erdgaspreise und Steuern

Ab dem 01.01.2003 beträgt die Belastung für unsere Erdgaslieferung gemäß dem Energiesteuergesetz 0,55 ct/kWh. Gemäß § 107 Abs. 2 der "Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes" besteht eine Hinweispflicht bei Abgabe von Energieerzeugnissen: "Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."

Energieeffizienz

Wir weisen zum Thema Energieeffizienz nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienz-Maßnahmen (EDL-G) auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienz-Maßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) hin. Weitere Energieeffizienz-Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) www.dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen www.vzbv.de.

Service, Beschwerden und Streitbeilegung

Bei Fragen oder Beschwerden können Sie sich an unseren Kundenservice wenden: BELKAW GmbH, Hermann-Löns-Straße 131, 51469 Bergisch Gladbach, Telefon 02202-2855-800, E-Mail: kundenservice@belkaw.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Strom und Erdgas können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich vorher mit unserem Kundenservice (s.o.) in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. erreichen Sie unter folgender Adresse: Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030-2757240-0, Fax: 030-2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Gemäß § 111 b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Schlichtungsstelle Energie nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Bereich Wärme, Wasser und sonstiger Dienstleistungen können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich vorher mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen hat sich zur Teilnahme an einem solchen Schlichtungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes freiwillig bereit erklärt.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes erreichen Sie unter folgender Adresse: Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851-79579-40, Fax: 07851-79579-41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Gemäß § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung durch die Universalschlichtungsstelle des Bundes nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen; Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030-22480-500, Fax: 030-22480-323, Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Diese Plattform finden Sie unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr/

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Warum habe ich meine Jahresabrechnung noch nicht erhalten?

Die Umsetzung der Preisbremse stellt uns vor einige Herausforderungen, wodurch sich die Zustellung der Jahresabrechnungen verzögern kann. Wir bitten um Ihr Verständnis und Geduld. Seien Sie versichert, dass wir alle ausstehenden Jahresabrechnungen zeitnah versenden werden und Sie selbstverständlich in vollem Umfang rückwirkend zum 1.1.2023 von der Preisbremse profitieren werden. Aufgrund des verzögerten Rechnungsversands kann es bei einigen Kunden zu einer Abschlagserhöhung kommen. Kunden, deren Jahresverbrauchsabrechnung oder neuer Abschlagsplan regulär ab März fällig geworden wäre, erhalten ab der Rechnungserstellung einen neuen Abschlagsplan mit weniger, aber dafür erhöhten Abschlägen. Die Gesamtsumme der Forderung bleibt gleich, sie wird lediglich auf weniger Abschläge/Monate aufgeteilt, wodurch diese etwas höher ausfallen können.

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