Fragen und Antworten zur Preisanpassung

Freuen Sie sich über sinkende Strom- und Gaspreise zum Jahresende 2024. Sie können sich auf uns verlassen – die gesunkenen Beschaffungskosten für Energie geben wir an unsere treuen Kunden weiter.

FAQ Strom

Preise

Wann wird die Preisanpassung umgesetzt?

Der Strompreis sinkt zum 1.1.2025 deutlich. Die Preise werden rechtzeitig in der Presse veröffentlicht und die von der Preisanpassung betroffenen Kunden werden von uns angeschrieben. Wichtig zu wissen: Wenn Sie einen Festpreis haben, werden Sie zum Ende Ihrer vertraglich zugesicherten Laufzeit über Ihre neuen Preise informiert.

Wird mein Abschlag automatisch gesenkt?

Ja, wir senken die Abschläge automatisch zum Zeitpunkt der Preisanpassung. Ihren neuen Abschlag finden Sie in Ihrer persönlichen Preismitteilung. Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre Jahres-Abrechnung wie gewohnt zu einem Zeitpunkt kurz nach der Preissenkung erhalten, wird erst mit dieser Abrechnung der Abschlag neu berechnet.

Sie können Ihren Abschlag jederzeit in unserem OnlineService anpassen, wenn sich z.B. Ihr Verbrauch geändert hat.

Warum sinken die Strompreise?

Die Kosten, zu denen wir die Energie einkaufen, sind gesunken. Als Ihr fairer Versorger vor Ort freuen wir uns, dass wir diese Senkung an Sie weitergeben können.

Wie entwickeln sich die Verbrauchs-/Arbeitspreise bei Strom in den kommenden Monaten?

Eine Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Strompreis beeinflussen. Wir beschaffen die benötigte Energie eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen ausgleichen zu können. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.
Wünschen Sie Planungssicherheit? Mit unseren Festpreisangeboten können Sie die günstigen Preise festschreiben. Prüfen Sie hier, welches Festpreisangebot zu Ihnen passt.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Im Wesentlichen setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:

Etwa 30 % machen Steuern, Abgaben und staatlich festgelegte Umlagen aus.

Rund 30 % des Strompreises sind Netzentgelte sowie gesetzlich regulierte Zählerkosten. Damit werden z. B. Versorgungsnetze betrieben und weiter ausgebaut.

Der dritte Anteil entfällt an den jeweiligen Energieversorger, der damit die Beschaffung, Vertrieb und Service finanziert. Lediglich dieser Anteil kann teilweise durch uns beeinflusst werden.

Kann ich eine genaue Aufteilung nach altem und neuem Preis vornehmen?

Ja. In der nächsten Jahresabrechnung wird automatisch eine Aufteilung des Verbrauchs vorgenommen.

Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihre Zählerstände zum Stichtag der Preisänderung zum 31.12.2024 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand innerhalb einer Woche. Das geht am schnellsten über unseren OnlineService.

Ich habe einen Festpreisvertrag abgeschlossen. Kann ich nicht von den gesunkenen Grundversorgungspreisen profitieren?

Die meisten Festpreisverträge sind bereits deutlich günstiger als die Grundversorgungstarife. Das bedeutet, dass Sie schon jetzt von den gesunkenen Beschaffungspreisen profitieren. Auch nach der Preissenkung bleibt Ihr Festpreisvertrag in der Regel günstiger als die Grundversorgung. Sie sind also weiterhin gut abgesichert.


Abschlag

Kann ich meinen Abschlag erhöhen?

Passen Sie Ihren Abschlag im besten Fall nicht an. Wir werden Ihren Abschlag in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung neu kalkulieren und Ihrem Verbrauch anpassen.

Warum wurde mein Abschlag trotz Preiserhöhung nicht angepasst?

Aufgrund der prozentualen Erhöhung war keine Anpassung der Abschläge erforderlich. Bei der nächsten Jahresabrechnung wird Ihr Abschlag neu berechnet, um ihn an Ihren tatsächlichen Verbrauch anzupassen.

FAQ Gas

Wann wird die Preisanpassung umgesetzt?

Der Gaspreis sinkt zum 1.12.2024 deutlich um 5,85 Cent je Kilowattstunde. Die Preise werden rechtzeitig in der Presse veröffentlicht und die von der Preisanpassung betroffenen Kunden werden von uns angeschrieben. Wichtig zu wissen: Wenn Sie einen Festpreis haben, werden Sie zum Ende Ihrer vertraglich zugesicherten Laufzeit über Ihre neuen Preise informiert.

Wird mein Abschlag automatisch gesenkt?

Ja, wir senken die Abschläge automatisch zum Zeitpunkt der Preisanpassung. Ihren neuen Abschlag finden Sie in Ihrer persönlichen Preismitteilung. Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre Jahres-Abrechnung wie gewohnt zu einem Zeitpunkt kurz nach der Preissenkung erhalten, wird erst mit dieser Abrechnung der Abschlag neu berechnet.
Sie können Ihren Abschlag jederzeit in unserem OnlineService anpassen, wenn sich z.B. Ihr Verbrauch geändert hat.

Warum sinken die Gaspreise?

Die Kosten, zu denen wir die Energie einkaufen, sind gesunken. Als Ihr fairer Versorger vor Ort freuen wir uns, dass wir diese Senkung an Sie weitergeben können.

Wie entwickeln sich die Verbrauchs-/Arbeitspreise bei Gas in den kommenden Monaten?

Eine Prognose der Preisentwicklung ist nicht möglich, da viele Faktoren den Gaspreis beeinflussen. Wir beschaffen die benötigte Energie eher langfristig, um kurzfristige Preisschwankungen ausgleichen zu können. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Wir stehen für eine sichere Energieversorgung und langfristig faire Preise.
Wünschen Sie Planungssicherheit? Mit unseren Festpreisangeboten können Sie die günstigen Preise festschreiben. Prüfen Sie hier, welches Festpreisangebot zu Ihnen passt.

Kann ich eine genaue Aufteilung nach altem und neuem Preis vornehmen?

Ja. In der nächsten Jahresabrechnung wird automatisch eine Aufteilung des Verbrauchs vorgenommen.

Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihre Zählerstände zum Stichtag der Preisänderung zum 30.11.2024 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand innerhalb einer Woche. Das geht am schnellsten über unseren OnlineService.

Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Etwa 30 % des Gaspreises machen Steuern, Abgaben und staatlich festgelegte Umlagen aus.
Der restliche Anteil setzt sich zusammen aus Netzentgelten und den Kosten des Energieversorgers, der damit die Beschaffung, Vertrieb und Service finanziert. Wir können lediglich den Kostenteil des Energieversorgers teilweise beeinflussen.

Ich habe einen Festpreisvertrag abgeschlossen. Kann ich nicht von den gesunkenen Grundversorgungspreisen profitieren?

Die meisten Festpreisverträge sind bereits deutlich günstiger als die Grundversorgungstarife. Das bedeutet, dass Sie schon jetzt von den gesunkenen Beschaffungspreisen profitieren. Auch nach der Preissenkung bleibt Ihr Festpreisvertrag in der Regel günstiger als die Grundversorgung. Sie sind also weiterhin gut abgesichert.

Stromsparrechner

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Zahlungsprobleme lösen

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Zählerstand erfassen

Übermitteln Sie Ihren Zählerstand schnell und einfach digital an uns. Dieser sollte nicht älter als 7 Tage sein, damit wir eine aktuelle Prognose für Sie erstellen können.

Energie sparen

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Versorgungssicherheit

Die Lage auf dem Erdgasmarkt ist angespannt. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

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