Nein. Als zuständiger Grundversorger stellen wir Ihre Energieversorgung über die Ersatzversorgung sicher.
Durch die Ersatzversorgung ist gesetzlich geregelt, dass jeder Haushalt und jedes Gewerbe mit Energie versorgt wird (siehe Energiewirtschaftsgesetz). Die Ersatzversorgung greift dann, wenn eine Energielieferung nicht mehr an einen Liefervertrag gekoppelt ist, z. B. weil ein Energieversorger das Recht verliert, Kunden mit Energie zu versorgen. Der örtliche Grundversorger stellt sicher, dass weiterhin Energie fließt. In der Bergischen Region ist das die BELKAW.
Nein. Da Ihr derzeitiger Energieversorger die Belieferung eingestellt hat, ist gesetzlich geregelt, dass die Kunden vom örtlichen Grundversorger (das sind in diesem Fall wir) mit Strom und Erdgas versorgt werden. Der Kunde erhält diese Ersatzversorgung automatisch.
Ja, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Als Ihr neuer Anbieter erledigen wir alle notwendigen Formalitäten.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen einen Tarif, der genau zu Ihrem Bedarf passt. Bitte nutzen Sie dazu unseren Strom-Tarifrechner oder Erdgas-Tarifrechner oder rufen Sie uns an.
Nein, keine Sorge. Die Zeiträume werden ohne Überschneidung festgehalten und die Zählerstände notfalls geschätzt. Am besten notieren Sie sich Ihren aktuellen Zählerstand und teilen ihn Ihrem Netzbetreiber mit. Hier finden Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber, der an Ihrem Standort zuständig ist, übermittelt uns einen prognostizierten Verbrauch. Diese Prognose basiert auf Ihren bisherigen Zählerständen oder wird geschätzt. Anhand dieser Angabe berechnen wir mit den aktuellen Preisen Ihren monatlichen Abschlag. In unserem Kundenportal können Sie bei Bedarf die Abschlagshöhe anpassen.
Wenn Sie von der Ersatzversorgung in einen anderen Tarif wechseln wollen, müssen Sie uns lediglich Ihren Jahresverbrauch mitteilen. Diesen finden Sie zum Beispiel auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Strom- oder Gasversorgers. Basierend auf Ihrem Jahresverbrauch errechnen wir zusammen mit den aktuellen Preisen die Höhe Ihres monatlichen Abschlags. Mehr Informationen finden Sie in unserem Energielexikon unter dem Stichwort "Abschlag".
Die Ablesung wird von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich gehandhabt. Am besten notieren Sie sich Ihren Zählerstand jetzt und teilen ihn dem Netzbetreiber direkt mit. Hier finden Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber.
Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite Ihres derzeitigen Energieversorgers.