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Wir engagieren uns für die Menschen, die hier leben! Lesen Sie jetzt mehr über unsere regionalen Aktivitäten – von Schule & Bildung über Veranstaltungen bis zu Sponsoring.
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02202 2855800
Mo. – Fr.: 8.00 bis 20.00 Uhr
Hauptstraße 21151465 Bergisch GladbachMontag bis Donnerstag von 9.00 bis 17.00 UhrFreitag von 9.00 bis 16.00 UhrSamstag von 9.00 bis 13.00 Uhr (Samstags keine Einzahlungen möglich)
Tarifberatung
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Ewald-Sträßer-Weg 851399 BurscheidMontag von 9.00 bis 17.00 UhrDienstag und Donnerstag von 9.00 bis 15.00 UhrMittwoch geschlossenFreitag von 9.00 bis 13.00 Uhr
Im Brückerfeld 1542799 LeichlingenMontag von 9.00 bis 17.00 UhrDienstag bis Donnerstag von 9.00 bis 15.00 UhrFreitag geschlossen
Eichenhofstraße 451789 LindlarMontag von 9.00 bis 17.00 UhrDienstag geschlossenMittwoch von 9.00 bis 15.00 UhrDonnerstag geschlossenFreitag von 9.00 bis 13.00 Uhr
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Die Bundesregierung hat wie geplant die Energiepreisbremsen zum 31.12.2023 aufgehoben. Dabei wurde vom Gesetzgeber keine separate schriftliche Benachrichtigung über das Auslaufen der Preisbremsen an alle Kunden vorgesehen. Sie können beruhigt sein: Die Entlastungen für 2023 werden weiterhin in den Jahresabrechnungen berücksichtigt. Und unsere Tarife Fair Ökostrom 12 und 24 sowie Fair Gas 12 und 24 liegen bereits heute unter der Preisbremsengrenze.
Wenn Sie also bereits einen dieser Tarife abgeschlossen haben, bleiben Ihre Preise stabil. Wenn nicht, empfehlen wir Ihnen, in einen unserer günstigen Fair-Tarife zu wechseln.
Durch den Wegfall der EEG-Umlage sinkt der Arbeitspreis für Strom um 4,43 Cent pro Kilowattstunde (brutto). Diese Ersparnis geben wir selbstverständlich an alle Kunden weiter, unabhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.
Privatkundinnen und -kunden sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von maximal 30.000 kWh profitieren in 2023 automatisch von den Preisbremsen. Sie werden auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar angewendet.
Für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie unabhängig vom vertraglich festgelegten Arbeitspreis nur 40 ct/kWh (brutto).
Der restliche Stromverbrauch wird zum vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet.
Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie unabhängig vom vertraglich festgelegten Arbeitspreis nur 12 ct/kWh (brutto).
Der restliche Gasverbrauch wird zum vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet.
Hinweis: Für Großverbraucher gelten abweichende Werte. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten zur Strompreisbremse und Gaspreisbremse.
Sie haben Fragen zur Strompreisbremse? Wir beantworten sie.
Wir erklären, wie sich die Erdgaspreisbremse auf Ihre Abschläge auswirkt.
Sie wollen nochmal in Ruhe nachlesen, wie die Strom- und Gaspreisbremse genau funktionieren? Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen zu den Preisbremsen in einem Dokument zusammengefasst.
Infoblatt zur Preisbremse