Stromerzeugung

Erzeugungsanlagenfür Bauherren

Erzeugungsanlagen

Sie beabsichtigen, eine Photovoltaikanlage, eine Mini-KWK-Anlage (BHKW) oder eine andere Erzeugungsanlage zu errichten. Für eine ausführliche individuelle Beratung zu technischen und wirtschaftlichen Details setzen Sie sich bitte mit einem Fachbetrieb Ihrer Wahl, zweckmäßigerweise Ihrem Elektroinstallationsbetrieb, in Verbindung. Dort erhalten Sie eine ausführliche Beratung.

Relevante Vorschriften

Der Anschluss der Erzeugungsanlage und die Inbetriebnahme sind durch in ein Installateurverzeichnis eingetragenes Elektrounternehmen vorzunehmen.

Zur Anmeldung können Sie das Formular unten im PDF-Format herunterladen.

Für die Errichtung und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz im Verteilungsnetz des Netzbetreibers gelten die:

gültigen DIN-Normen und DIN VDE-Normen (u. a. DIN VDE 0100-551, VDE-AR-N 4105, DIN VDE 0100-712, DIN VDE 0126) 

Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers 

Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften 

Montage & Inbetriebnahme

Vor der Montage

Bitte beachten Sie, dass ab einer Anlagenleistung >30 kW(p) eine intensivere Netzprüfung vorgenommen wird. Für Erzeugungsanlagen mit einem Anschluss am Mittelspannungsnetz gilt die TAB Mittelspannung des jeweiligen Netzbetreibers bzw. die "Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" des BDEW mit den entsprechenden Vordrucken.

Nachdem wir die Anschlusssituation geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Anschlusszusage mit den Informationen zum Anschluss Ihrer Anlage. Bitte besprechen Sie den Inhalt mit Ihrem Anlagenerrichter, der Bau der Anlage kann dann beginnen.

Bitte beachten Sie: Der Netzparallelbetrieb der Anlage darf erst nach Zustimmung des Netzbetreibers erfolgen!

Zeitplanung und Unterlagen

Bitte senden Sie uns (auch bei einer Anlagenerweiterung) per E-Mail mindestens sechs Wochen vor der Montage:

das Formblatt "Anmeldung einer Erzeugungsanlage“ (ggf. mit der Einverständniserklärung des Eigentümers)

einen Lageplan, in dem die Erzeugungsanlage eindeutig eingezeichnet ist (z. B. Katasterplan). Verfügt das Grundstück bereits über einen Stromanschluss so zeichnen Sie diesen bitte ebenfalls mit ein. 

Für Anlagen mit einer Leistung von >30 kW(p) wird zusätzlich das Datenblatt nach VDE-AR-N 4105 benötigt.

Inbetriebnahme

Das Standardformblatt „Inbetriebsetzung Strom“ jeweils für den Erzeugungszähler und ggf. den Einbau/Tausch des Hauptzählers 

Das Formblatt „Kundendaten- und Inbetriebnahmeblatt Photovoltaik“ bzw. „Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen“ nach VDE-AR-N 4105 mit Inbetriebnahmedatum, Unterschrift und Stempel des Elektro-Installationsunternehmens sowie den technischen Daten der Module und des Wechselrichters bzw. des Generators. 

Das von Ihnen ausgefüllte Formblatt „Messkonzept“ 

Konformitätsnachweis(e) der Erzeugungseinheit(en) (inkl. Prüfbericht) 

Konformitätsnachweis des NA-Schutzes (inkl. Prüfbericht) 

Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage. Aus dem Schaltplan muss u. a. hervorgehen, wie viele Wechselrichter eingesetzt sind, wie diese sich auf die Außenleiter aufteilen und wo sich der Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 befindet.

Nur für EEG-Anlagen:

Kopie der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur 

Nachweis des betriebsbereiten Einspeisemanagement (bitte Formblätter verwenden)

Erst nach Vorlage aller Inbetriebnahmeunterlagen erfolgt die Weiterleitung an die Zählermontage.

Vergütung

Nach der Inbetriebnahme und Vorlage aller Unterlagen leiten wir diese an unsere Abrechnung weiter.

Die Vergütung der eingespeisten bzw. erzeugten Energie erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben u. a. auf der Grundlage der Inbetriebnahme sowie der Leistung der Anlage. Demnach liegt die Nachweispflicht des Vergütungsanspruchs bei Ihnen. Die Vergütung zahlen wir für Standardfälle monatlich im Abschlagsverfahren aus. Informationen zur Rechnung sowie die Ansprechpartner erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.

Steuerrechtliche Belange klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem Finanzamt bzw. Steuerberater.