Bitte beachten Sie, dass ab einer Anlagenleistung >30 kW(p) eine intensivere Netzprüfung vorgenommen wird. Für Erzeugungsanlagen mit einem Anschluss am Mittelspannungsnetz gilt die TAB Mittelspannung des jeweiligen Netzbetreibers bzw. die "Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" des BDEW mit den entsprechenden Vordrucken.
Nachdem wir die Anschlusssituation geprüft haben, erhalten Sie von uns eine Anschlusszusage mit den Informationen zum Anschluss Ihrer Anlage. Bitte besprechen Sie den Inhalt mit Ihrem Anlagenerrichter, der Bau der Anlage kann dann beginnen.
Bitte beachten Sie: Der Netzparallelbetrieb der Anlage darf erst nach Zustimmung des Netzbetreibers erfolgen!
Zeitplanung und Unterlagen
Bitte senden Sie uns (auch bei einer Anlagenerweiterung) per E-Mail mindestens sechs Wochen vor der Montage:
das Formblatt "Anmeldung einer Erzeugungsanlage“ (ggf. mit der Einverständniserklärung des Eigentümers)
einen Lageplan, in dem die Erzeugungsanlage eindeutig eingezeichnet ist (z. B. Katasterplan). Verfügt das Grundstück bereits über einen Stromanschluss so zeichnen Sie diesen bitte ebenfalls mit ein.
Für Anlagen mit einer Leistung von >30 kW(p) wird zusätzlich das Datenblatt nach VDE-AR-N 4105 benötigt.
Das Standardformblatt „Inbetriebsetzung Strom“ jeweils für den Erzeugungszähler und ggf. den Einbau/Tausch des Hauptzählers
Das Formblatt „Kundendaten- und Inbetriebnahmeblatt Photovoltaik“ bzw. „Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen“ nach VDE-AR-N 4105 mit Inbetriebnahmedatum, Unterschrift und Stempel des Elektro-Installationsunternehmens sowie den technischen Daten der Module und des Wechselrichters bzw. des Generators.
Das von Ihnen ausgefüllte Formblatt „Messkonzept“
Konformitätsnachweis(e) der Erzeugungseinheit(en) (inkl. Prüfbericht)
Konformitätsnachweis des NA-Schutzes (inkl. Prüfbericht)
Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage. Aus dem Schaltplan muss u. a. hervorgehen, wie viele Wechselrichter eingesetzt sind, wie diese sich auf die Außenleiter aufteilen und wo sich der Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 befindet.
Nur für EEG-Anlagen:
Kopie der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Nachweis des betriebsbereiten Einspeisemanagement (bitte Formblätter verwenden)
Erst nach Vorlage aller Inbetriebnahmeunterlagen erfolgt die Weiterleitung an die Zählermontage.