Perfektangeschlossen

Haus bauen

Netzanschluss beim Hausbau 

Licht, Wasser und Wärme für Ihr Zuhause

Sie erfüllen sich den Traum vom eigenen Haus. Unser Partner RNG verbindet Sie mit den regionalen Netzen. Wir als BELKAW versorgen Sie mit Strom, Wasser und Gas. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Netzanschluss für Ihr Eigenheim.

Lesen Sie im Folgenden, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

Jetzt Netzanschlüsse online beantragen

Ihr Netzanschluss wird direkt bei unserem Partner, dem Netzbetreiber RNG, beantragt. Klicken Sie einfach auf den untenstehenden Button, um zum Antragsportal von RNG zu gelangen und Ihren Netzanschluss unkompliziert zu beantragen. Ihr Vorteil: Sie erhalten - sofern es sich um einen Standardfall handelt - sofort ein Angebot, mit dem Sie unseren Partner RNG online beauftragen können. Falls Sie das nicht möchten, gehen Sie bitte alle Schritte im Ratgeber durch und übersenden Sie uns die hinterlegten Dokumente.

Sie möchten den Netzanschluss online beauftragen?

Wichtiger Hinweis zur aktuellen Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeiten des Netzbetreibers RNG für einen Hausanschluss liegen aktuell bei durchschnittlich sieben Monaten. Wir bitten alle, die in nächster Zeit einen Hausanschluss benötigen, den entsprechenden Vorlauf für dessen Erstellung einzuplanen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Welche Gründe hat die lange Bearbeitungszeit für einen Hausanschluss?

Der Netzbetreiber RNG ist bestrebt, einen Netzanschluss für Energie oder Trinkwasser innerhalb von spätestens zwölf Wochen herzustellen, nachdem der entsprechende Auftrag eingegangen ist.

Seit einiger Zeit sind die Folgen einer anhaltenden Niedrig- und Nullzinspolitik, die erfreulicherweise insbesondere der Baukonjunktur einen ungeahnten Schub verliehen hat, spürbar geworden. In der Folge nahmen die Neu- und Umbauprojekte in einem Maß zu, dass derzeit nahezu alle im Bauhaupt- und Nebengewerbe tätigen Firmen bis über die Grenzen ihrer Kapazitäten hinaus ausgelastet sind. Derzeit ist auch nicht genügend qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt zu bekommen.

Davon ist auch die Erstellung von Hausanschlüssen aller Sparten betroffen. Viele Vertragsfirmen liegen mittlerweile bei mehrmonatigen Wartezeiten.

Zusätzlich ist auch die Anzahl der Anträge für Netzanschlüsse bei unserem Partner RNG gestiegen, so dass es aktuell auch in den Bereichen der Angebotserstellung zu ansteigenden Bearbeitungszeiten kommt. Aus diesen Gründen haben sich die mittleren Bearbeitungszeiten für einen Hausanschluss auf aktuell durchschnittlich sieben Monate verlängert.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr, weil sie unserem Anspruch entgegensteht, die Bedürfnisse unserer Kundenzügig zu erfüllen.

Wir bitten alle, die in nächster Zeit einen Hausanschluss benötigen, den entsprechenden Vorlauf für dessen Erstellung einzuplanen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Welche Unterlagen sind für die Beauftragung eines Hausanschlusses nötig?

Amtlichen Lageplan M 1:250 (maßstabsgerecht) mit erkennbaren Längenmaßen, der das Grundstück mit allen Grenzen und Gebäuden vollständig darstellt.

Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss (falls kein Keller vorhanden) mit der gewünschten Hauseinführung

Anschlusstermin als Kalenderwoche

Fotos der gewünschten Einführungsstelle (innen und außen) - für Bestandsgebäude

Grabenlänge des Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück. Messen Sie den Abstand von der Hauseinführung in Höhe Ihres zukünftigen Anschlussraumes bis an Ihre Grundstücksgrenze. Diese Angabe ist u. a. auch für die Materialberechnung notwendig.

Für einen Fernwärmeanschluss im vermieteten Bestandsbau benötigt der Netzbetreiber RNG die letzten drei Jahresheizkostenabrechnungen für die Kostenneutralitätsberechnung.

Sollten Sie feststellen, dass Ihnen noch Unterlagen fehlen, können Sie Ihre Daten zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.

Ratgeber Netzanschluss

Anfrage

Aller Anfang ist leicht

Über den Netzanschluss-Onlineservice unseres Partners RNG stellen Sie einfach und schnell Ihre Anschlussanfragen für Strom, Erdgas und Wasser für Ihr neues Objekt. Wenn Sie alle Unterlagen für Ihre Anschlussanfrage vorliegen haben, können Sie dort direkt Ihre Anfrage stellen. Bei Bedarf können Sie Ihren Architekten/Planer oder ein zugelassenes Fachinstallationsunternehmen hinzuziehen.

Für Ihre Anschlussanfrage benötigen Sie die folgenden Informationen und Dokumente:

die Leistungsdaten für die gewünschten Hausanschlüsse (bei Gebäuden mit bis zu acht Wohneinheiten sind keine weiteren Angaben zur Leistung des Gas- und/oder Wassernetzanschlusses erforderlich)

einen amtlichen Lageplan M 1:250 (maßstabsgerecht) mit erkennbaren Längenmaßen, der das Grundstück mit allen Grenzen und Gebäuden vollständig darstellt

einen Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss (falls kein Keller vorhanden) mit der gewünschten Hauseinführung

für Bestandsgebäude: Fotos der gewünschten Einführungsstelle (innen und außen)

die Grabenlänge des Netzanschlusses auf dem anzuschließenden Grundstück

Sollten Sie feststellen, dass Ihnen noch Unterlagen fehlen, können Sie die Anschlussanfrage zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. Die Daten werden zwischengespeichert.

Im Netzanschluss-Onlineservice durchlaufen Sie die folgenden Schritte:

1. Angabe der Objektadresse
2. Gebäudeangaben
3. Leistungsdaten
4. Kundendaten
5. Dokumente hochladen
6. Wunschtermin


Was brauche ich, um eine Anschlussanfrage stellen zu können?

Um Ihre Anschlussanfrage bearbeiten zu können, sind folgende Informationen erforderlich:

  • Welche Nutzung ist für das Gebäude geplant? (privat/gewerblich)
  • Leistungsdaten? (Diese bestimmen die "Größe" des Anschlusses.) Informationen hierzu erhalten Sie in der Regel von Ihrem Architekten/Planer oder dem zugelassenen Fachinstallationsunternehmen.
  • Wer übernimmt die Kosten? Der Anschlussnehmer ist gleichzeitig der Rechnungsempfänger oder es gibt einen abweichenden Rechnungsempfänger.
  • Wer ist Eigentümer des Grundstückes? Der Eigentümer des Grundstücks muss nicht zwingend der Anschlussnutzer sein. Das Eigentum ist durch den Eintrag im Grundbuch dokumentiert.

Was brauche ich noch, um eine Anfrage für Neubauten zu stellen?

Sie benötigen:

  • einen amtlichen Lageplan
  • einen Grundriss und Gebäudeschnitt des Gebäudes mit Kennzeichnung der gewünschten Einführungsstelle des Netzanschlusses

Was brauche ich noch, um eine Anfrage für Bestandsgebäude zu stellen?

Sie brauchen:

  • einen Grundriss des Keller- oder Erdgeschosses mit Kennzeichnung der gewünschten Hauseinführungsstelle
  • eine geographische Zuordnung zum Umfeld (Stadtplanauszug, Google-Maps, etc.)

Wie lange dauert es, bis der Netzanschluss fertiggestellt ist?

Der öffentliche Netzbetreiber RNG ist bestrebt, einen Netzanschluss für Energie oder Trinkwasser innerhalb von spätestens zwölf Wochen herzustellen, nachdem der entsprechende Auftrag eingegangen ist.

Seit einiger Zeit wirken sich die Folgen einer anhaltenden Niedrig- und Nullzinspolitik, die erfreulicherweise insbesondere der Baukonjunktur einen ungeahnten Schub verliehen hat auf den Netzanschluss aus. In der Folge nahmen die Neu- und Umbauprojekte in einem Maß zu, dass derzeit nahezu alle im Bauhaupt- und Nebengewerbe tätigen Firmen bis über die Grenzen ihrer Kapazitäten hinaus ausgelastet sind. Derzeit ist auch nicht genügend qualifiziertes Personal am Arbeitsmarkt zu bekommen.

Davon ist auch die Erstellung von Hausanschlüssen aller Sparten betroffen. Einige Vertragsfirmen nennen mittlerweile mehrmonatige Wartezeiten.

Zusätzlich ist auch die Anzahl der Anträge für Netzanschlüsse gestiegen, so dass es aktuell auch in den Bereichen der Angebotserstellung zu ansteigenden Bearbeitungszeiten kommt. Aus diesen Gründen haben sich die mittleren Bearbeitungszeiten für einen Hausanschluss auf aktuell durchschnittlich sieben Monate verlängert.

Wir bitten alle, die in nächster Zeit einen Hausanschluss benötigen, den entsprechenden Vorlauf für dessen Erstellung einzuplanen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Welche Pläne benötigt der Netzbetreiber RNG genau von mir? (Lageplan, Grundriss)

Der Lageplan im Maßstab 1:250 zum Bauantrag ist die erforderliche Unterlage für die Gebäudeerfassung. Der Lageplan wird in der Regel für jeweils ein Gebäude oder ein Grundstück angefertigt und stellt das Grundstück und das geplante Bauwerk mit allen Maßen dar. Erkennbar ist der Plan an der Legende sowie der Darstellung. Das Baugrundstück ist meist mit einer dicken gestrichelten Linie umrandet.

Darüber hinaus benötigt der Netzbetreiber RNG den Grundriss des Geschosses, in das der Anschluss eingeführt werden soll. Bitte markieren Sie die gewünschte Einführungsstelle der Kabel und/oder Rohre im Grundriss.

Warum muss ich bei Fernwärme meine Heizkostenabrechnungen mit einreichen?

Die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) vom 01.07.2013 schreibt vor, dass bei einer Umstellung der Wärmeversorgung auf Fernwärme in vermieteten Immobilien ein Vergleich zur bisherigen Wärmeversorgung erfolgen muss. Damit soll verhindert werden, dass die Heizkosten für den Mieter durch die Umstellung steigen.

Der Kostenvergleich berücksichtigt die Verbräuche der letzten drei Jahre und die Preise für Gas oder Öl des letzten Abrechnungsjahres. Deshalb benötigen wir von Ihnen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.

Wichtiger Hinweis: Im Falle einer Umstellung auf Fernwärme muss der Vermieter die Mieter über die geplante Umstellung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 11 der Wärmelieferverordnung informieren.

Ist die Angabe eines Elektrikers / Installateurs bereits bei der Anschlussanfrage erforderlich?

Für die Anfrage ist die Angabe eines Fachinstallations­unternehmens nicht erforderlich. Die Angabe eines technischen Ansprechpartners ist freiwillig, sie erleichtert jedoch gegebenenfalls die Klärung technischer Fragen.

Was muss ich bei der Anschlussanfrage für ein Einfamilienhaus zwingend angeben (Leistungswerte)?

Bei einem Einfamilienhaus nennen Sie unserem Partner RNG bitte:

  • für Strom: Die Anzahl der Wohneinheiten mit oder ohne Durchlauferhitzer, sowie sonstige, weitere besondere Geräte (Verbraucher); bzw. bei Gewerbeeinheit/en für gewerblichen, beruflichen oder sonstigen Bedarf die Leistungs- / Anschlusswerte
  • für Wasser: Die Anzahl der Wohneinheiten und / oder den Spitzenvolumenstrom
  • für Erdgas: Die Anzahl der Wohneinheiten und / oder die Nennwärmebelastung der Gasgeräte
  • für Fernwärme: Die zu beheizende Fläche sowie die Summe der Anschlusswerte unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit in xx kW der Heizungsanlage / Warmwasserbereitung / Klima / Lüftung und/oder sonstiges.

Was ist eine Wohneinheit?

Eine Wohneinheit ist eine, nach außen abgeschlossene Unterkunft, in der ein Haushalt geführt werden kann. Sie besteht mindestens aus einem Raum mit Bad und Küche.

Wozu ist die Zustimmung bzw. die Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers erforderlich?

Mit seiner Zustimmung erteilt der Grundstückseigentümer sein Einverständnis, die Arbeiten auf seinem Grundstück vorzunehmen. Eine entsprechende Zustimmungserklärung finden Sie unter Schritt 1.

Muss ich ein schriftliches Angebot zweimal unterschreiben, wenn ich Vertragspartner und zugleich der Grundstückseigentümer bin?

Ja, wenn Sie Kunde und Grundstückseigentümer sind, benötigt der Netzbetreiber RNG einmal Ihre Unterschrift als Kunde, mit der Sie uns den Auftrag erteilen und sich zur Kostenübernahme bereiterklären, und einmal als Eigentümer, mit der Sie uns das Einverständnis zur Grundstücksnutzung geben.

Wie beantrage ich eine Abtrennung eines vorhandenen Anschlusses, z. B. bei Abriss des Gebäudes?

Es gibt ebenfalls über das Portal die Möglichkeit, die Abtrennung der Netzanschlüsse zu beantragen. Für weitere Anliegen lassen Sie unserem Partner, dem Netzbetreiber RNG bitte einen formlosen schriftlichen Auftrag zukommen, in dem Sie der RNG die zukünftige Verwendung des Grundstücks mitteilen.

Wichtiger Hinweis:
Der Anschlussnehmer / Kunde darf keine Einwirkung auf den Netzanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Netzanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers / Wasserversorgers. Sie werden ausschließlich durch ihn unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Sie müssen zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein.

Angebot

Alles wird für Sie kalkuliert

Nach der Eintragung Ihres Wunschtermins erhalten Sie im Onlineservice unseres Partner.Netzbetreibers RNG automatisch ein Angebot für Standardanschlüsse.

Nicht-Standardanschlüsse bedürfen einer weiteren Planung durch uns. Diese können Sie im Onlineservice unseres Partners, der RNG auch direkt beauftragen. Ihr Angebot erhalten Sie anschließend auf postalischem Weg.

Das Angebot beinhaltet die Kosten für die Verlegung der Anschlussleitung bis in das Gebäude – inklusive aller Erdarbeiten, der Montage der Hauseinführung, der Anschlusseinrichtungen sowie der Inbetriebsetzung. Ein eventuell anfallender Baukostenzuschuss wird ebenfalls ausgewiesen.

Das unverbindliche Angebot erhalten Sie auch ohne vorherige Registrierung im Onlineservice der RNG. Sobald Sie das Angebot kostenpflichtig annehmen möchten, ist eine Registrierung erforderlich.

Was muss ich tun, damit die Anschlusskosten für meine Elektroladestation entfallen?

Die Netzbetreiber haben sich dazu entschlossen, einen aktiven Beitrag zur Förderung und Gestaltung der Elektromobilität zu leisten. Wenn Sie zukünftig eine Ladeeinrichtung für Elektromobilität errichten wollen und Ihr Einverständnis erklären, dass der Netzbetreiber diese Ladeeinrichtung im Sinne des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) netzdienlich steuern kann, können für Sie die Netzanschlusskosten entfallen. Diese Voraussetzungen müsen dafür erfüllt sein:

  • Die gesamte Leistungsanforderung beträgt max. 30 kW.
  • Die Anschlusslänge beträgt max. 25 m auf öffentlichem Grund und max. 30 m auf Kundengrund.
  • Überschreitet die gesamte Leistungsanforderung 30 kW und die Längen werden eingehalten, erfolgt lediglich eine Berechnung des Baukosten­zuschusses (BKZ) gemäß Preisblatt.

Welche Kosten / Leistungen beinhaltet das Angebot?

Das Angebot enthält die Kosten für das Verlegen der Anschlussleitung vom Abzweig der Netzleitung bis ins Gebäude. Dazu gehören:

  • alle Erdarbeiten
  • die Montage der Hauseinführung und der Hausanschluss-Einrichtungen
  • die Inbetriebsetzungskosten und
  • der eventuell anfallende Baukostenzuschuss

Dabei entsprechen die Anschlusskosten für die Sparten Strom und Gas den Vorgaben des jeweiligen Verteilnetz­betreibers.

Was ist ein Baukostenzuschuss (BKZ)?

Neben den Kosten für den Netzanschluss finden Sie auf Ihrem Angebot auch die Position des Baukostenzuschusses (BKZ). Der BKZ ist ein anteiliger Zuschuss des Anschlusskunden zur teilweisen Abdeckung der Kosten des vorgelagerten Netzes. Grundlage für die Erhebung des BKZ ist § 9 AVB WasserV/ AVB FernwärmeV sowie § 11 der NAV/NDAV.

Wie hoch sind die Anschlusspreise?

Sofern der Anschluss an ein vorhandenes Netz erfolgen kann, die Leitungslänge auf Kundengrund gemäß Preisliste (Entfernung Grundstücksgrenze bis zur Hausaußenwand) nicht überschreitet und Ihr Wohnhaus nicht mehr als acht Wohneinheiten hat, erfolgt die Berechnung in der Regel über das pauschale Preissystem. Alle anderen Fälle werden kalkuliert. (Ausnahme: Kreuzung mehrspuriger Straßen, Gleisanlagen).

Sind in dem Preis auch die Erdarbeiten enthalten?

Ja, das Pauschalpreissystem beinhaltet auch die erforderlichen Erdarbeiten für den Netzanschluss.

Was spare ich, wenn ich die Erdarbeiten selber mache?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Erdarbeiten auf privatem Grund zu übernehmen. Die Vergütung entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt für pauschale Netzanschlüsse.

Gibt es eine rechtliche Basis für die Berechnung der Anschlusskosten?

Die rechtliche Grundlage ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) bzw. für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV). Für Wasser und Fernwärme gilt die jeweilige Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) bzw. Fernwärme (AVB FernwärmeV).

Anhand dieser Verordnungen lassen sich die Kosten pauschal berechnen.

Muss ich im Voraus bezahlen?

Grundsätzlich sind für einzelne Pauschalanschlüsse keine Vorauszahlungen erforderlich. Sollten bei Ihnen doch Vorauszahlungen nötig sein, führt der Netzbetreiber RNG diese im Angebot auf.

Wann erhalte ich die Rechnung?

Die Rechnung zur Anschlussherstellung erhalten Sie nach Abschluss der Arbeiten.

Auftrag

Geben Sie den Startschuss

Mit Annahme des Angebots erteilen Sie unserem Netzbetreiber-Partner, der RNG den Auftrag zur Herstellung der Anschlussleitungen.

Wurde die Verlegung der Leitungen durch einen Mieter beantragt, ist noch die Einverständniserklärung des Hauseigentümers erforderlich.

Ausführung

Los geht’s

In unserer Auftragsbestätigung des Netzbetreibers RNG wird Ihren Ansprechpartner, mit dem Sie einen Termin vereinbaren genannt. Die Planungs- und Genehmigungsphase kann danach ca. 12 Wochen dauern. Wenn alles vorbereit ist, wird der technische Netzservice für Sie tätig und führt die beauftragten Arbeiten für Sie durch.

Bitte achten Sie darauf, dass vor Beginn der Arbeiten

die Leitungstrasse frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub etc. ist

der Zutritt zum Gebäude gewährleistet ist 

der Anschlussraum zugänglich und frei von Gegenständen ist.

Welches sind die Voraussetzungen, damit der Anschluss ins Gebäude gelegt werden kann?

Der Anschlussraum muss verschließbar und die Leitungstrasse auf Ihrem Grundstück frei zugänglich sein. Gerüste, Baucontainer, Erdaushub und ähnliches dürfen das Ausschachten des Grabens und das Verlegen der Leitung nicht behindern.

Was ist eine Mehrsparten-Hauseinführung?

Beim Einbau einer Mehrsparten-Hauseinführung werden die Leitungen, z.B. für Strom, Gas und Wasser durch eine gemeinsame Öffnung in der Gebäudehülle in das Haus eingeführt.

Mehrsparten-Hauseinführungen sind für fast alle gängigen Netzanschlussvarianten und für verschiedene Gebäudeeintrittsstellen (Außenwand, Bodenplatte) verfügbar. Ob der Einbau in Ihrem Objekt möglich ist bzw. welches Fabrikat in Ihrem Netzgebiet zum Einsatz kommt, muss unbedingt im Vorfeld geklärt werden. Fragen dazu beantwortet Ihnen unser Partner Netzbetreiber RNG gerne.

Was ist ein Rohbauteil bei einer Mehrsparten-Hauseinführung?

Eine Mehrsparten-Hauseinführung besteht aus einem sichtbar verbauten Installationsteil und einem Bauteil im Mauerwerk, das die Leerrohre für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation bündelt.

Wichtiger Hinweis:
Die Verwendung von Kunststoffleerrohren, wie z.B. Kanalgrundrohr (KG-Rohr), als Mauerdurchführung ist nicht zulässig.

Was ist eine Mehr­sparten-Hauseinführung für nicht unterkellerte Gebäude?

Eine Mehrsparten-Hauseinführung besteht aus einem sichtbar verbauten Installationsteil und einem Bauteil im Mauerwerk, das die Leerrohre für Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation bündelt.

Woher bekomme ich das Rohbauteil für nicht unterkellerte Gebäude (FuBo)?

Lieferanten für Quadro-Secura Nova BP-R, das Rohbauteil für nicht unterkellerte Gebäude, sind:

www.fassbender-tenten.de
www.hti-handel.de
www.sf-bautec.de

Was ist eine Einsparten-Hauseinführung?

Sollte eine Sparte gewünscht werden, das Objekt jedoch keinen Keller haben, so ist hierfür eine Einsparten-Hauseinführung erforderlich. In diesem Fall muss das Rohbauteil E-BP-R der DOYMA Quadro-Secura Einsparten-Hauseinführung E-BP für nichtunterkellerte Gebäude beschafft und in die Bodenplatte eingebaut werden.

Außerdem muss das Installationsteil E-BP-I zur Abdichtung des Netzanschlusses zum Rohbauteil beschafft und zum Herstellungstermin bereitgestellt werden. Die Montage ist im Angebot enthalten.

Muss ich Genehmigungen bei den Straßenbaulastträgern selbst einholen?

Nein, die Genehmigung bei den Straßenbaulastträgern holt der Netzbetreiber RNG nach Ihrer Auftragserteilung ein.

Kann der Tiefbau für den Abwasserkanal auch für die Hausanschlüsse mitgenutzt werden?

Dies ist in der Regel nicht möglich, da der Abwasserkanal im zeitlichen Ablauf früher gelegt wird, Abwasser zudem deutlich tiefer liegt als die Netzanschlüsse für Wasser, Gas, Strom und Fernwärme und selten den gleichen Trassenverlauf hat.

Wie bekomme ich Strom oder Wasser in der Bauphase?

Im Portal unseres Partners RNG wird der Bedarf nach Bauwasser bzw. Baustrom bei den jeweiligen Sparten abgefragt. Wenn Sie Baustrom und / oder Bauwasser benötigen, beantworten Sie diese Frage bitte mit ja. Der Netzbetreiber RNG wird dann die Möglichkeit prüfen und dies entsprechend bei der Angebotserstellung berücksichtigen.

Ob Sie vorhandene Anschlüsse für die Bauphase nutzen können, muss im Einzelfall geprüft werden. Bitte kontaktieren Sie uneren Partner RNG. 

Inbetriebnahme

Finish in Ihrem Zuhause

Nachdem unser Partner, der Netzbetreiber RNG alle Arbeiten erledigt hat, kann ein eingetragenes Fachunternehmen Ihre Installationen im Haus fertig stellen. Danach beauftragt es die Inbetriebsetzung und gegebenenfalls die Zählerstellung.

Der Installateur bescheinigt dem Netzbetreiber RNG, dass die Arbeiten nach den gültigen technischen Richtlinien abgeschlossen sind. Auf dem Formblatt, welches Sie gemeinsam mit dem Fachunternehmen unterschreiben, teilen Sie der RNG noch die geplante Nutzung und die Leistungsdaten mit.

Zählerstellung

Sie können auf uns zählen

Für Wasser schließen Sie mit uns auf Grundlage des Vordrucks "Inbetriebsetzung/Zählerstellung" einen Liefervertrag. Sie erhalten dann kurze Zeit nach der Zählerstellung Ihre Vertragsunterlagen. Unser Partner RNG erledigt für Sie die Zählerstellung nach vorheriger Terminabsprache innerhalb von drei Tagen.

Bei wem bzw. wie beantrage ich Zählerstellung?

Die Zählerstellung können Sie gemeinsam mit Ihrem Fachinstallationsunternehmen über die Zählerabteilungen veranlassen.

Nachdem ein in das Verzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Fachinstallationsunternehmen die Installation im Gebäude fertiggestellt hat, gibt dieses in der Regel die Inbetriebsetzung und ggf. die Zählerstellung mit dem entsprechenden Vordruck in Auftrag.

Wie kann ich meine vorhandenen Zähler ausbauen lassen?

Den Zählerausbau können Sie über die Zählermontage veranlassen. Der Netzbetreiber RNG benötigt hierzu einen unterschriebenen formlosen schriftlichen Auftrag unter Angabe der Objektadresse und der Zählernummer. Die Zählerabholung ist für Sie kostenfrei. Bei Fragen helfen Ihnen die Zählerabteilungen gerne weiter.

Ihre Kontaktmöglichkeiten

Ansprechpartner

Bei Fragen helfen wir Ihnengerne weiter. Sie erreichen uns unter:

02202-16-387
netzanschluss@belkaw.de

Zuständigkeit

Stromanschlüsse:
Burscheid, Kürten, Leichlingen 

Strom- u. Erdgasanschlüsse:
Odenthal, Lindlar

Strom-, Erdgas- u. Wasseranschlüsse:
Bergisch Gladbach

Vermietung Standrohr-Wasserzähler

Unser Team hilft Ihnen gerne weiter:

Telefon: 0221-178-4642

E-Mail

Fragen zur Abrechnung

Telefon: 0221-178-66611

Fragen zum Forderungsmanagement

Telefon: 02202 2507367