Unser Team hilft Ihnen gerne weiter:
Telefon 0221-178-4642
E-Mail
Fragen zur Abrechnung
Telefon: 0221-178-66611
Fragen zum Forderungsmanagement
Telefon: 0221-178-66632
Die Leitungsauskunft erfolgt als Hinweis i.S.d. § 675, Abs.2 BGB. Eine Haftung für die Leitungsauskunft besteht daher nicht. Eine evtl. Haftung nach anderen gesetzlichen Vorschriften ist darüber hinaus begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens BELKAW, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Pflichten oder zugesicherter Eigenschaften.
Die Leitungsauskunft dient ausschließlich der Information des Anfragenden zur eigenen Verwendung für die von ihm benannte bauliche oder planerische Maßnahme. Sie beinhaltet keinerlei darüber hinausgehende Bedeutung wie z.B. die Zustimmung der BELKAW bezüglich einer konkreten Baumaßnahme, Planung oder dergleichen. Die Leitungsauskunft bleibt insbesondere auch ohne Einfluss auf die einschlägigen Abstimmungs- und Planungsverfahren im Zuge der beantragten Bau- / Planungsmaßnahme. Eine Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, ist nicht statthaft.
Der Inhalt der Leitungsauskunft ist beschränkt auf dort beigefügten Pläne und/oder Unterlagen. Sie ergeben sich aus den uns am Tag der Auskunftserteilung vorliegenden Bestandsplänen. Bitte beachten Sie, dass sich Lage und/oder Tiefe unserer Versorgungsleitungen und der zum Einmessen benutzten Festpunkte nach Verlegung und Einmessung verändert haben können und auch eine Vollständigkeit der Erfassung nicht garantiert werden kann. Zum Teil mussten wir zur Ergänzung unserer Planunterlagen auch auf anderweitige Quellen zurückgreifen, über deren Genauigkeit und Vollständigkeit uns keine verbindliche Zusage vorliegt. Dies gilt insbesondere auch für digital erstellte Bestandspläne. Aus diesen Gründen obliegt es Ihnen als Bauunternehmer, sich über die tatsächliche Lage und Tiefe der angegebenen sowie weiterer Versorgungsanlagen durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (z.B. Ortung, Suchschlitze o.Ä.) selbst vor Beginn der Baumaßnahmen Gewissheit zu verschaffen. Wir raten außerdem dazu, mit den Erkundungs- und Baumaßnahmen möglichst zeitnah nach Erhalt der Leitungsauskunft zu beginnen, da es wegen ständiger Änderungen in unserem Leitungsnetz auch kurzfristig zu Abweichungen von dem dargestellten Zustand kommen kann.