Ab wann trat die Strompreisbremse in Kraft und wie lange war sie gültig?
Die Strompreisbremse wurde von März bis Dezember 2023 eingeführt und erstreckte sich auch auf die Monate Januar und Februar für Kunden, die am 1. März 2023 bereits bei uns registriert waren. Alle ausstehenden Rechnungen für das Jahr 2023 werden weiterhin die Vergünstigungen der Preisbremse enthalten.
Wie wird die Strompreisbremse angewendet und wer qualifiziert sich dafür?
Stromkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh, hauptsächlich Haushalte und kleine Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem festen Bruttopreis von 40 ct/kWh. Dieses Kontingent von 80 Prozent basiert auf der aktuellen Verbrauchsprognose. Für Verbrauchsmengen über diesem Kontingent gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
Kunden mit einem tageszeitvariablen Heizstromtarif und einem Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh erhalten ab dem 1. August 2023 ebenfalls 80 Prozent ihres bisherigen Heizstromverbrauchs zu einem festen Bruttopreis von 28 ct/kWh, basierend auf der aktuellen Verbrauchsprognose. Für Verbräuche über diesem Kontingent gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
Stromkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh pro Entnahmestelle, hauptsächlich mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Das Kontingent von 70 Prozent basiert auf der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Es ist zu beachten, dass in diesem Fall zusätzlich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen anfallen.
Wichtig zu wissen: Wenn Ihr Preis unterhalb der Strompreisbremse liegt, erhalten Sie keine Entlastung.
Wie erfolgt die genaue Berechnung der Preisbremse?
Die Preisbremse basiert auf einer Prognose Ihres Jahresverbrauchs. Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh zahlen für 80 Prozent dieses prognostizierten Verbrauchs 40 ct/kWh (brutto). Jede zusätzliche Kilowattstunde wird gemäß dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis berechnet.
Für Großkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh je Entnahmestelle beträgt der Preis für 70 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs 13 ct/kWh (netto). Das Kontingent von 70 Prozent bezieht sich auf den Verbrauch im Jahr 2021. Bitte beachten Sie, dass hier zusätzlich zu diesem Preis Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen anfallen.
Wie wird die Entlastung für berechtigte Kunden bereitgestellt?
Als berechtigter Kunde erhalten Sie die Entlastung für das Jahr 2023 über Ihre entsprechende Rechnung. Die Monate Januar und Februar 2023 werden in den Rechnungen berücksichtigt, die den März 2023 beinhalten.
Hat die Strompreisbremse Auswirkungen auf den Grundpreis?
Nein, der Grundpreis bleibt unverändert. Die Strompreisbremse beeinflusst ausschließlich den Arbeitspreis Ihres Vertrags.
Gilt die Strompreisbremse auch für Tarife von Nachtspeicherheizungen?
Ja, die Strompreisbremse gilt für alle Stromtarife der RheinEnergie, einschließlich Tarife für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen.