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Die Bundesregierung hat wie geplant zum 31.12.2023 die Energiepreisbremsen aufgehoben, ohne eine separate schriftliche Benachrichtigung an alle Kunden vorzusehen. Keine Sorge: Die Entlastungen für 2023 sind weiterhin in den Jahresabrechnungen enthalten. Zudem liegen unsere Tarife Fair Ökostrom 12 und 24 sowie Fair Gas 12 und 24 bereits heute unterhalb der Preisbremsengrenze. Wenn Sie bereits einen dieser Tarife abgeschlossen haben, bleiben Ihre Preise stabil. Andernfalls empfehlen wir Ihnen, in einen unserer kostengünstigen Fair-Tarife zu wechseln.
Die Strompreisbremse wurde von März bis Dezember 2023 eingeführt und erstreckte sich auch auf die Monate Januar und Februar für Kunden, die am 1. März 2023 bereits bei uns registriert waren. Alle ausstehenden Rechnungen für das Jahr 2023 werden weiterhin die Vergünstigungen der Preisbremse enthalten.
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Stromkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh, hauptsächlich Haushalte und kleine Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem festen Bruttopreis von 40 ct/kWh. Dieses Kontingent von 80 Prozent basiert auf der aktuellen Verbrauchsprognose. Für Verbrauchsmengen über diesem Kontingent gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
Kunden mit einem tageszeitvariablen Heizstromtarif und einem Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh erhalten ab dem 1. August 2023 ebenfalls 80 Prozent ihres bisherigen Heizstromverbrauchs zu einem festen Bruttopreis von 28 ct/kWh, basierend auf der aktuellen Verbrauchsprognose. Für Verbräuche über diesem Kontingent gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
Stromkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh pro Entnahmestelle, hauptsächlich mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Das Kontingent von 70 Prozent basiert auf der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers. Es ist zu beachten, dass in diesem Fall zusätzlich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen anfallen.
Wichtig zu wissen: Wenn Ihr Preis unterhalb der Strompreisbremse liegt, erhalten Sie keine Entlastung.
Die Preisbremse basiert auf einer Prognose Ihres Jahresverbrauchs. Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh zahlen für 80 Prozent dieses prognostizierten Verbrauchs 40 ct/kWh (brutto). Jede zusätzliche Kilowattstunde wird gemäß dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis berechnet.
Für Großkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh je Entnahmestelle beträgt der Preis für 70 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs 13 ct/kWh (netto). Das Kontingent von 70 Prozent bezieht sich auf den Verbrauch im Jahr 2021. Bitte beachten Sie, dass hier zusätzlich zu diesem Preis Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen anfallen.
Als berechtigter Kunde erhalten Sie die Entlastung für das Jahr 2023 über Ihre entsprechende Rechnung. Die Monate Januar und Februar 2023 werden in den Rechnungen berücksichtigt, die den März 2023 beinhalten.
Nein, der Grundpreis bleibt unverändert. Die Strompreisbremse beeinflusst ausschließlich den Arbeitspreis Ihres Vertrags.
Ja, die Strompreisbremse gilt für alle Stromtarife der RheinEnergie, einschließlich Tarife für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen.
Die Umsetzung der Preisbremse stellt uns vor einige Herausforderungen, wodurch es zu Verzögerungen bei der Zustellung der Jahresabrechnungen bei einigen Kunden kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis und Geduld. Seien Sie versichert, dass wir alle ausstehenden Jahresabrechnungen zeitnah versenden werden und Sie selbstverständlich rückwirkend zum 1.1.2023 von der Preisbremse profitieren werden.
Aufgrund des verzögerten Rechnungsversands kann es bei einigen Kunden trotz des Entlastungsbetrags zu einer Erhöhung der Abschläge kommen. Kunden, deren Jahresverbrauchsabrechnung oder neuer Abschlagsplan regulär ab März fällig geworden wäre, erhalten ab der Rechnungserstellung einen neuen Abschlagsplan mit weniger, aber dafür erhöhten Abschlägen. Die Gesamtsumme der Forderung bleibt gleich, sie wird lediglich auf weniger Abschläge/Monate aufgeteilt, weshalb diese etwas höher ausfallen können.
In diesem Fall wird der monatliche Entlastungsbetrag vom monatlichen Rechnungsbetrag abgezogen.
Die Summe der Entlastungen durch die Energiepreisbremsen ist innerhalb eines Unternehmensverbundes begrenzt. Daher müssen Großverbraucher eine Selbsterklärung ausfüllen.
Angaben zu Verbrauch, Preisen und Zählerständen finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung. Diese finden Sie in der Dokumentenübersicht in unserem OnlineService.
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