Wenn Sie keinen besonderen Strom- oder Gastarif vereinbart haben und bis zu 10.000 kWh im Jahr verbrauchen, werden Sie als Gewerbekunde in der Grundversorgung beliefert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Gewerbeeinheit übernehmen und einfach Strom oder Gas nutzen, ohne einen Liefervertrag dafür abgeschlossen zu haben. Sie werden durch diese Energieentnahme automatisch zu einem Kunden der BELKAW, wenn sich die Lieferstelle in unserem Grundversorgungsgebiet befindet. Ihre Kundennummer und alle Details zu Ihrem Vertrag teilen wir Ihnen in einer Vertragsbestätigung mit.
Wenn Sie nur sehr flexibel sein wollen, kann die Grundversorgung für Sie der beste Tarif sein. Sie können dann mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, haben aber keine Preisgarantie. Wenn Sie mehr Planungssicherheit wollen, können Sie einen unserer Tarife mit Preisgarantie abschließen. Melden Sie sich einfach in unserem Kundenportal an und sehen Sie sich unsere weiteren Angebote an.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen einen Tarif, der genau zu Ihrem Bedarf passt. Wenn Sie noch nicht Kunde von uns sind, schauen Sie einfach in unserem Tarifrechner nach einem Angebot für Sie. Sind Sie bereits in der Grundversorgung, geht der Wechsel am einfachsten und nur mit wenigen Klicks über unseren Kundenportal.
Das geht ganz einfach in unserem Tarifrechner. Geben Sie dort einfach Ihre Daten ein und wählen Sie ein Angebot, das zu Ihnen passt. Anschließend können Sie angeben, von welchem Energieversorger Sie derzeit beliefert werden und wir übernehmen auf Wunsch die Kündigung der Grundversorgung. Sie können also mit nur wenigen Klicks und ganz einfach zur RheinEnergie wechseln. Weitere Fragen zum Wechsel des Versorgers beantworten wir Ihnen auf unserer Infoseite zum Anbieterwechsel.
Als Gewerbekunde mit einem Strom- oder Gasverbrauch von mehr als 10.000 kWh/Jahr haben Sie laut § 36 EnWG keinen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung. Bitte schließen Sie ein für Sie passendes Angebot ab. Das geht ganz einfach in unserem Tarifrechner.