Nein. Als zuständiger Grundversorger stellen wir Ihre Energieversorgung über die Ersatzversorgung sicher.
Durch die Ersatzversorgung ist gesetzlich geregelt, dass jeder Haushalt mit Energie versorgt wird (siehe Energiewirtschaftsgesetz). Die Ersatzversorgung greift dann, wenn eine Energielieferung nicht mehr an einen Liefervertrag gekoppelt ist, z. B. weil ein Energieversorger das Recht verliert, Kunden mit Energie zu versorgen. Der örtliche Grundversorger stellt sicher, dass weiterhin Energie fließt. In der Bergischen Region ist das die BELKAW.
Nein. Da Ihr derzeitiger Energieversorger die Belieferung eingestellt hat, ist gesetzlich geregelt, dass die Kunden vom örtlichen Grundversorger (das sind in diesem Fall wir) mit Strom und Erdgas versorgt werden. Der Kunde erhält diese Ersatzversorgung automatisch.
Ja, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Als Ihr neuer Anbieter erledigen wir alle notwendigen Formalitäten.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen einen Tarif, der genau zu Ihrem Bedarf passt. Bitte registrieren Sie sich dazu einfach in unserem OnlineService.
Nein, keine Sorge. Die Zeiträume werden ohne Überschneidung festgehalten und die Zählerstände notfalls geschätzt. Am besten notieren Sie sich Ihren aktuellen Zählerstand und teilen ihn Ihrem Netzbetreiber mit.
Hier finden Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber.
Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite Ihres derzeitigen Energieversorgers.
Die Ablesung wird von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich gehandhabt. Am besten notieren Sie sich Ihren Zählerstand jetzt und teilen ihn dem Netzbetreiber direkt mit. Hier finden Sie Ihren zuständigen Netzbetreiber.
Das geht nicht. Wenn Ihr bisheriger Versorger zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz keine Energie mehr an Sie liefert, greift automatisch die Ersatzversorgung. Das ist so gesetzlich festgelegt, damit Verbraucherinnen und Verbraucher stets mit Strom und Gas versorgt werden. Wollen Sie raus aus der Ersatzversorgung können Sie zu einem anderen Anbieter wechseln oder, wenn Sie bereits Kundin oder Kunde der BELKAW sind, einen anderen Tarif wählen. Das geht ganz einfach im OnlineService. Die Zugangsdaten zur Registrierung haben wir Ihnen per Post mitgeteilt.
Die Ersatzversorgung greift dann, wenn Sie eigentlich Kundin oder Kunde eines Energieversorgers sind und dieser die Energielieferung zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz einstellt. Damit Sie nicht plötzlich ohne Strom oder Gas auskommen müssen, werden Sie automatisch vom lokalen Grundversorger beliefert. In der Bergischen Region ist das BELKAW. Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate begrenzt.
Haben Sie danach keinen anderen Anbieter gewählt oder einen Tarif beim Grundversorger abgeschlossen, greift die Grundversorgung. Das passiert auch, wenn Sie zum Beispiel in eine neue Wohnung ziehen, aber vergessen sich bei einem Energieversorger anzumelden. Strom und Gas fließen trotzdem. Sie werden dann automatisch vom Grundversorger beliefert.
Die Ersatz- und Grundversorgung sind beide monatlich kündbar und können je nach Marktlage stark im Preis schwanken. Für mehr Planungssicherheit können Sie zum Beispiel jederzeit in einen BELKAW-Tarif mit Preisgarantie wechseln. Wie das geht, erklären wir Ihnen auf unserer Hilfeseite zum Thema Tarifwechsel.